ben. Die Zugangsbeschränkungen für
ausländische Studierende zu österreichischen Universitäten stellen für den EUGH
eine Diskriminierung Studienwilliger aus anderen EU-Ländern dar und verstoßen
damit gegen EU-Recht.
Das für gestern angekündigte Urteil kommt
alles andere als überraschend. Denn seit Jahren ist bekannt, dass die
österreichische Zugangsregelung zu Universitäten, die für EU-BürgerInnen nicht
nur die Matura, sondern auch einen Studienplatz in ihrem Heimatland als
Zugangsvoraussetzung an österreichischen Universitäten verlangt, von
zahlreichen ExpertInnen aufgrund ihres diskriminierenden Tatbestandes
kritisiert wurde. Die Bundesregierung hat wider besseres Wissen bis zur
Urteilsverkündung nicht gehandelt, sondern bloß Vogel-Strauss-Politik betrieben.
Seit der ersten Mahnung Österreichs durch den Europäischen Gerichtshof am
9. November 1999, spätestens aber seit dem Schlussantrag Generalanwalt
Jakobs am 20. Jänner 2005 hätte die Bundesregierung handeln müssen. All
das hat sie verabsäumt und reagiert nun im Schnellschuss, wobei sie das Problem
auf die Universitäten und Rektoren abschiebt.
Die vorgesehenen Zugangsbeschränkungen
sind nun eine kurzfristige Notwehrreaktion. Mittelfristig müssen mehr und
qualitativ hochwertigere Studienplätze geschaffen werden. Und es muss eine
Europäische Lösung für die Erhöhung der Hochschulübertrittsquote angestrebt
werden. Notwendig sind jedenfalls nachhaltige und langfristige Verbesserungen
für Studierende.
Faktum ist, dass nicht nur die
AkademikerInnenquote, sondern auch die Hochschulübertrittsquote, also die Zahl
der Übertritte von MaturantInnen an die Unis, in Österreich weit unter dem
europäischen Schnitt liegen. Dies mit Zugangsbeschränkungen zu beantworten ist
jedenfalls kontraproduktiv und ein Rückschritt. Verglichen mit dem Jahr 2000
liegen die Studierendenzahlen in Österreich um 20 000 unter dem damaligen
Wert. Das kann nicht politisches Ziel sein! Österreich braucht mehr und nicht
weniger Studierende um den Anschluss an die Europäische Spitze zu finden.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen
daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
1) Die Bundesregierung wird
aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass kurzfristig für österreichische
Studierende weiterhin mindestens so viele Studienplätze zur Verfügung stehen,
wie bisher. Dafür sind die entsprechenden finanziellen Mittel bereit zu
stellen. Darüber hinaus muss es Ziel sein, die Zahl der Studienplätze weiter
auszubauen.
2) Die Bundesregierung wird
aufgefordert, mit der Bundesrepublik Deutschland bilaterale Verhandlungen
aufzunehmen, um eine Kostenbeteiligung für die Ausbildung deutscher
Studierender in Österreich zu erreichen.
3) Die Bundesregierung wird
aufgefordert, auf europäischer Ebene entsprechende Gespräche zu führen, um
langfristig eine gemeinsame Regelung zur Frage der grenzüberschreitenden
Studierendenströme, insbesondere ihrer Finanzierung zu erreichen.
*****
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Bleckmann. – Bitte, Frau Abgeordnete.
13.03
Abgeordnete Mag. Dr. Magda Bleckmann (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Kollege Grünewald, niemand hat von Überraschun-