Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 117. Sitzung / Seite 83

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ben. Die Zugangsbeschränkungen für ausländische Studierende zu österreichischen Universitäten stellen für den EUGH eine Diskriminierung Studienwilliger aus anderen EU-Ländern dar und verstoßen damit gegen EU-Recht.

Das für gestern angekündigte Urteil kommt alles andere als überraschend. Denn seit Jahren ist bekannt, dass die österreichische Zugangsregelung zu Universitäten, die für EU-BürgerInnen nicht nur die Matura, sondern auch einen Studienplatz in ihrem Hei­matland als Zugangsvoraussetzung an österreichischen Universitäten verlangt, von zahlreichen ExpertInnen aufgrund ihres diskriminierenden Tatbestandes kritisiert wurde. Die Bundesregierung hat wider besseres Wissen bis zur Urteilsverkündung nicht gehandelt, sondern bloß Vogel-Strauss-Politik betrieben. Seit der ersten Mah­nung Österreichs durch den Europäischen Gerichtshof am 9. November 1999, spätes­tens aber seit dem Schlussantrag Generalanwalt Jakobs am 20. Jänner 2005 hätte die Bundesregierung handeln müssen. All das hat sie verabsäumt und reagiert nun im Schnellschuss, wobei sie das Problem auf die Universitäten und Rektoren abschiebt.

Die vorgesehenen Zugangsbeschränkungen sind nun eine kurzfristige Notwehrreak­tion. Mittelfristig müssen mehr und qualitativ hochwertigere Studienplätze geschaffen werden. Und es muss eine Europäische Lösung für die Erhöhung der Hochschulüber­trittsquote angestrebt werden. Notwendig sind jedenfalls nachhaltige und langfristige Verbesserungen für Studierende.

Faktum ist, dass nicht nur die AkademikerInnenquote, sondern auch die Hochschul­übertrittsquote, also die Zahl der Übertritte von MaturantInnen an die Unis, in Ös­terreich weit unter dem europäischen Schnitt liegen. Dies mit Zugangsbeschränkungen zu beantworten ist jedenfalls kontraproduktiv und ein Rückschritt. Verglichen mit dem Jahr 2000 liegen die Studierendenzahlen in Österreich um 20 000 unter dem damali­gen Wert. Das kann nicht politisches Ziel sein! Österreich braucht mehr und nicht we­niger Studierende um den Anschluss an die Europäische Spitze zu finden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

1) Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass kurzfristig für österreichische Studierende weiterhin mindestens so viele Studienplätze zur Verfügung stehen, wie bisher. Dafür sind die entsprechenden finanziellen Mittel bereit zu stellen. Darüber hinaus muss es Ziel sein, die Zahl der Studienplätze weiter auszubauen.

2) Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit der Bundesrepublik Deutschland bilate­rale Verhandlungen aufzunehmen, um eine Kostenbeteiligung für die Ausbildung deut­scher Studierender in Österreich zu erreichen.

3) Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf europäischer Ebene entsprechende Ge­spräche zu führen, um langfristig eine gemeinsame Regelung zur Frage der grenzüber­schreitenden Studierendenströme, insbesondere ihrer Finanzierung zu erreichen.

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Bleckmann. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


13.03.49

Abgeordnete Mag. Dr. Magda Bleckmann (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Frau Minister! Hohes Haus! Kollege Grünewald, niemand hat von Überraschun-


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