linie 2001/42/EG über die Prüfung von Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme.
Im Wesentlichen soll mit diesem Gesetz ein strategisches Planungsinstrument für das Verkehrsnetz des Bundes geschaffen werden. Konkret sollen die Auswirkungen von geplanten Veränderungen untersucht und Alternativen geprüft werden. – So weit die gute Absicht.
Die nähere Betrachtung des Gesetzes zeigt
aber, dass das Bundesgesetz über die strategische Prüfung im Verkehrsbereich in der vorliegenden Form
den Ansprüchen der EU-Richtlinie nicht gerecht wird. Warum, ist relativ rasch
erklärt: Auch die beste Strategie würde nicht aufgehen, wenn man wichtige
Grundlagen außer Acht lässt und mit Partnern nicht kommuniziert.
Meine geschätzten
Damen und Herren! Eine der wesentlichsten Vorgaben der Richtlinie besteht
darin, Gesichtspunkte von Plänen und Programmen möglichst früh, also schon in
der vorgelagerten Planungsphase, zu berücksichtigen. Von der Richtlinie erfasst
sind alle Pläne und Programme, die von Behörden auf nationaler, regionaler und
lokaler Ebene erarbeitet wurden. Der Vorteil dieses breiten Ansatzes ist, dass
es bei konsequenter Umsetzung für notwendige Infrastrukturprojekte deutlich
bessere Startbedingungen und eine höhere Akzeptanz in der Bevölkerung gibt,
konkret durch eine ganzheitliche Sicht, durch eine verkehrsträgerübergreifende
Prüfung von Alternativen, durch die Berücksichtigung ökologischer und
ökonomischer Aspekte und in letzter Konsequenz auch durch transparente Planung. – So weit, so gut.
Wie wurde die Richtlinie
nun in Österreich gestaltet? – Das Gesetz über die strategische Prüfung beschränkt die Prüfung lediglich
auf Netzveränderungen im bundesweiten hochrangigen Verkehrsnetz, konkret also
auf Hochleistungsstrecken, Bundesstraßen und Wasserstraßen. Es sieht aber
keine Prüfung des Generalverkehrsplans vor, was einige Vorredner schon
kritisiert haben. Weiters hat die Gesetzesvorlage rigorose Schwachstellen in
der übergeordneten strategischen Prüfung bezüglich der so genannten
verkehrsträgerübergreifenden Planung, wie alle Gutachter festgestellt haben.
Meine
geschätzten Damen und Herren! Alles in allem erscheint es uns mehr als fraglich,
ob die strategische Prüfung die in sie gesetzte Erwartungshaltung auch erfüllen
wird können. Wir stellen daher fest: Der von der Regierung gewählte Weg der
Umsetzung von EU-Vorgaben ist halbherzig und mutlos. Daher werden wir dieser
Gesetzesvorlage nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
14.49
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.
14.50
Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Das Konzept ist vernünftig und bedeutet einen Fortschritt in der Verkehrsplanung; wir haben das schon gehört. Meine Kollegen haben schon ausgeführt, dass der gewählte Ansatz, die Umweltaspekte nicht isoliert in die Betrachtung mit einzubeziehen, sondern sie integriert in einer strategischen Prüfung zu betrachten, unsere volle Zustimmung hat.
Die vorliegende Gesetzesvorlage stellt sicher, dass im Rahmen der strategischen Prüfung eine ausgewogene Abwägung zwischen der Berücksichtigung von Umweltaspekten und der Bedeutung der Infrastrukturvorhaben für die Bevölkerung, wirtschaftlicher Entwicklung und standortpolitischer Erfordernisse zu erfolgen hat. Ich erwarte mir als Resultat dieses Gesetzes vor allem positive Auswirkungen. Durch das Aufzeigen von Alternativen werden Fehlentscheidungen rechtzeitig ausgeschaltet.