Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 117. Sitzung / Seite 115

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linie 2001/42/EG über die Prüfung von Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme.

Im Wesentlichen soll mit diesem Gesetz ein strategisches Planungsinstrument für das Verkehrsnetz des Bundes geschaffen werden. Konkret sollen die Auswirkungen von geplanten Veränderungen untersucht und Alternativen geprüft werden. – So weit die gute Absicht.

Die nähere Betrachtung des Gesetzes zeigt aber, dass das Bundesgesetz über die strategische Prüfung im Verkehrsbereich in der vorliegenden Form den Ansprüchen der EU-Richtlinie nicht gerecht wird. Warum, ist relativ rasch erklärt: Auch die beste Strategie würde nicht aufgehen, wenn man wichtige Grundlagen außer Acht lässt und mit Partnern nicht kommuniziert.

Meine geschätzten Damen und Herren! Eine der wesentlichsten Vorgaben der Richt­linie besteht darin, Gesichtspunkte von Plänen und Programmen möglichst früh, also schon in der vorgelagerten Planungsphase, zu berücksichtigen. Von der Richtlinie er­fasst sind alle Pläne und Programme, die von Behörden auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene erarbeitet wurden. Der Vorteil dieses breiten Ansatzes ist, dass es bei konsequenter Umsetzung für notwendige Infrastrukturprojekte deutlich bessere Start­bedingungen und eine höhere Akzeptanz in der Bevölkerung gibt, konkret durch eine ganzheitliche Sicht, durch eine verkehrsträgerübergreifende Prüfung von Alternativen, durch die Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Aspekte und in letzter Kon­sequenz auch durch transparente Planung. – So weit, so gut.

Wie wurde die Richtlinie nun in Österreich gestaltet? – Das Gesetz über die strate­gische Prüfung beschränkt die Prüfung lediglich auf Netzveränderungen im bundeswei­ten hochrangigen Verkehrsnetz, konkret also auf Hochleistungsstrecken, Bundesstra­ßen und Wasserstraßen. Es sieht aber keine Prüfung des Generalverkehrsplans vor, was einige Vorredner schon kritisiert haben. Weiters hat die Gesetzesvorlage rigorose Schwachstellen in der übergeordneten strategischen Prüfung bezüglich der so genann­ten verkehrsträgerübergreifenden Planung, wie alle Gutachter festgestellt haben.

Meine geschätzten Damen und Herren! Alles in allem erscheint es uns mehr als frag­lich, ob die strategische Prüfung die in sie gesetzte Erwartungshaltung auch erfüllen wird können. Wir stellen daher fest: Der von der Regierung gewählte Weg der Umset­zung von EU-Vorgaben ist halbherzig und mutlos. Daher werden wir dieser Gesetzes­vorlage nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.49


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.

 


14.50.00

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Das Konzept ist vernünftig und bedeutet einen Fortschritt in der Verkehrsplanung; wir haben das schon gehört. Meine Kollegen haben schon ausge­führt, dass der gewählte Ansatz, die Umweltaspekte nicht isoliert in die Betrachtung mit einzubeziehen, sondern sie integriert in einer strategischen Prüfung zu betrachten, unsere volle Zustimmung hat.

Die vorliegende Gesetzesvorlage stellt sicher, dass im Rahmen der strategischen Prü­fung eine ausgewogene Abwägung zwischen der Berücksichtigung von Umweltaspek­ten und der Bedeutung der Infrastrukturvorhaben für die Bevölkerung, wirtschaftlicher Entwicklung und standortpolitischer Erfordernisse zu erfolgen hat. Ich erwarte mir als Resultat dieses Gesetzes vor allem positive Auswirkungen. Durch das Aufzeigen von Alternativen werden Fehlentscheidungen rechtzeitig ausgeschaltet.

 


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