Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 117. Sitzung / Seite 123

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

getroffen werden können, sind ein weiterer und ein guter Beitrag zur Verkehrssicher­heit.

Ein weiterer Punkt ist, dass auch die Kapazität auf den Straßen durch diese Verkehrs­beeinflussungsanlagen erhöht werden kann, was zu weniger Stau und zu mehr Zeit führen wird, wodurch es auch zu einer gewissen Geldersparnis kommen wird.

Wir haben schon gehört, die Verkehrsunfälle können drastisch gesenkt werden: Wenn durch diese Verkehrsbeeinflussungsanlagen die Zahl der Schwerverletzten um bis zu 30 Prozent reduziert werden kann und generell über 35 Prozent der Verkehrsunfälle vermieden werden können, dann denke ich, dass das eine sehr gute Maßnahme zur Steigerung der Verkehrssicherheit ist. Daher ist die jetzt vorliegende Gesetzesvorlage wichtig, schafft sie doch die rechtlichen Grundlagen für diese Verkehrsbeeinflussungs­anlagen.

Verkehrsbeeinflussungsanlagen bringen uns sicher dem Ziel näher, die Gesamtzahl der Verkehrstoten auf dem österreichischen Straßennetz bis ins Jahr 2010 zu halbie­ren. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.16


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. 4 Mi­nuten.

 


15.16.49

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Wir haben im Ausschuss dieser Maßnahme der Einrichtung von die Verkehrssicherheit verbessernden Anlagen, näm­lich Anlagen der Verkehrslenkung, durchaus in einer Art Vorschubleistung von Ver­trauen zugestimmt. Jetzt erhalte ich einen Abänderungsantrag, der die Formulierung enthält, dass unter Bedachtnahme auf die Verkehrssicherheit diese Maßnahmen ge­setzt werden.

Im Ausschuss hatten wir einen Text vorliegen, in dem es ganz klar und eindeutig hieß: Erhöhung der Verkehrssicherheit. – Verschiedene VorrednerInnen haben von der Erhöhung der Verkehrssicherheit gesprochen, aber im jetzigen Abstimmungstext steht „Bedachtnahme“.

Meine Damen und Herren, wir kennen ja den Kontext: Der Herr Vizekanzler – ich sage ja gar nicht mehr Verkehrsminister – hat ja einen Bubentraum. Dieser Bubentraum heißt: Freigabe von Tempo 160. Über solche verkehrsbeeinflussende Anlagen kann die Erlaubnis signalisiert werden, dass Tempo 160 gefahren werden darf. Dieser Bu­bentraum des Herrn Vizekanzlers ist auf Grund von verschiedensten Studien als sehr riskant und verkehrssicherheitsvermindernd entlarvt worden.

Und jetzt kommt eine Änderung in der StVO. Ich frage mich überhaupt, warum wir das nicht in der letzten Sitzung beschlossen haben, in der wir eine Generalreform der StVO diskutiert haben. Warum müssen wir jetzt schon wieder nachbessern? Da sind keine zwei, drei Monate vergangen. Und bei dieser Änderung kommt es jetzt wieder zu einem Abgehen von der Erhöhung der Verkehrssicherheit zur Bedachtnahme auf die­selbe. Natürlich können Juristen verschiedene Bedeutungshorizonte entwickeln, nur: Ich glaube, „Erhöhung“ ist ein fixer Zieldefinitionsausdruck, und „Bedachtnahme“ ist eine relativ weiche Formulierung. Deswegen kann ich entgegen meiner Zustimmung im Ausschuss, wo es noch um die Erhöhung ging, dieser Änderung im Plenum nicht meine Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.19


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kößl. 3 Minuten.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite