Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 117. Sitzung / Seite 131

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Einbindung von Menschen mit Behinderungen. Dafür sind wir nicht mehr zu haben. Das geht mit uns nicht!

Deshalb bitte ich Sie: Denken Sie darüber nach! Nehmen Sie Ihren Entschließungs­antrag zurück und stimmen Sie dem unsrigen zu! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Rada.)

15.47


Präsident Dr. Andreas Khol: Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Haidlmayr hat den Antrag im Wesentlichen erläutert. Sie hat ihn nicht wörtlich verlesen, aber ich gehe davon aus, Frau Kollegin, dass das, was Sie uns schriftlich gegeben und was wir an alle Fraktionen verteilt haben, der von Ihnen eingebrachte Entschließungsantrag ist. (Abg. Haidlmayr nickt zustimmend.) – Er ist damit eingebracht, hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut: 

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde betreffend konkrete Maßnahmen mit klarem Zeithorizont für die Zugänglichkeit des öffentlichen Verkehrs für behinderte, ältere und kleine Menschen sowie deren Sicher­heit im öffentlichen Straßenverkehr, eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 653/A(E) der Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg, Klaus Wittauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Zugänglichkeit des öffentlichen Verkehrs für ältere, behinderte und kleine Menschen (1006 d.B.)

Ältere, behinderte und kleine Menschen werden im öffentlichen Verkehr oftmals mit Gegebenheiten konfrontiert, die eine Teilnahme erschweren oder sogar unmöglich machen. Bauliche Barrieren, wie hohe Stufen, nicht abgeschrägte Gehsteigkanten oder zu kleine Liftkabinen können zu unüberwindbaren Hindernissen für körperbehinderte Menschen oder Mütter/Väter mit Kinderwägen werden. Für blinde Menschen birgt der Straßenverkehr unnötige Gefahren und Verletzungsrisiken. Zu niedrig montierte Ver­kehrsschilder (diesbezügliche konkrete Änderungen wurden bereits im Antrag 452/A(E) der Abg. Haidlmayr, Freundinnen und Freunde vorgeschlagen, der jedoch von ÖVP und FPÖ erst am 12.5.2005 abgelehnt wurde) und Postkästen oder schlecht abgesi­cherte Baustellen können von blinden Menschen mit dem Blindenstock nicht ertastet werden. So kommt es zu schmerzhaften Kollisionen und schweren Verletzungen, die durch entsprechende Planung und Änderung vermeidbar wären. Kombinierte Rad- und Gehwege sowie fehlende tastbare Bodenmarkierungen und zu wenig auffallend gestal­tete Warnhinweise hindern sehbehinderte und blinde Menschen an der sicheren und selbstständigen Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr. Auch im Hinblick auf die Sicherheit von Kindern, sprich kleinen Menschen, sollte das bestehende verkehrspoliti­sche Regelwerk überarbeitet und angepasst werden.

Die Planung und bauliche Ausführung des öffentlichen Verkehrs und der öffentlichen Verkehrsmittel orientieren sich stark am „durchschnittlichen Benützer“, ohne die unter­schiedlichen Bedürfnisse der Teilnehmer genauer zu hinterfragen und zu analysieren. Mittlerweile gibt es eine Reihe von einschlägigen Ö-Normen und Richtlinien, die bei der Gestaltung des öffentlichen Verkehrs und der öffentlichen Verkehrsmittel Berücksichti­gung finden müssen. Damit können einerseits teure Nachrüstungen und Adaptierungen vermieden werden und andererseits kann die sichere und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am öffentlichen Verkehrswesen gewährleistet werden.

Es ist allerdings gerade angesichts der Tatsache, dass die entsprechenden Normen und Richtlinien bereits vorliegen und nur mehr der Umsetzung harren, völlig unzurei-


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