Einbindung von Menschen mit Behinderungen. Dafür sind wir nicht mehr zu haben. Das geht mit uns nicht!
Deshalb bitte ich Sie: Denken Sie darüber nach! Nehmen Sie Ihren Entschließungsantrag zurück und stimmen Sie dem unsrigen zu! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Rada.)
15.47
Präsident Dr. Andreas Khol: Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Haidlmayr hat den Antrag im Wesentlichen erläutert. Sie hat ihn nicht wörtlich verlesen, aber ich gehe davon aus, Frau Kollegin, dass das, was Sie uns schriftlich gegeben und was wir an alle Fraktionen verteilt haben, der von Ihnen eingebrachte Entschließungsantrag ist. (Abg. Haidlmayr nickt zustimmend.) – Er ist damit eingebracht, hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden
Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Dr.
Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde betreffend konkrete Maßnahmen mit
klarem Zeithorizont für die Zugänglichkeit des öffentlichen Verkehrs für
behinderte, ältere und kleine Menschen sowie deren Sicherheit im öffentlichen
Straßenverkehr, eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des
Verkehrsausschusses über den Antrag 653/A(E) der Abgeordneten
Dr. Franz-Joseph Huainigg, Klaus Wittauer, Kolleginnen und Kollegen
betreffend die Zugänglichkeit des öffentlichen Verkehrs für ältere, behinderte
und kleine Menschen (1006 d.B.)
Ältere, behinderte und kleine Menschen
werden im öffentlichen Verkehr oftmals mit Gegebenheiten konfrontiert, die eine
Teilnahme erschweren oder sogar unmöglich machen. Bauliche Barrieren, wie hohe
Stufen, nicht abgeschrägte Gehsteigkanten oder zu kleine Liftkabinen können zu
unüberwindbaren Hindernissen für körperbehinderte Menschen oder Mütter/Väter
mit Kinderwägen werden. Für blinde Menschen birgt der Straßenverkehr unnötige
Gefahren und Verletzungsrisiken. Zu niedrig montierte Verkehrsschilder
(diesbezügliche konkrete Änderungen wurden bereits im Antrag 452/A(E) der Abg.
Haidlmayr, Freundinnen und Freunde vorgeschlagen, der jedoch von ÖVP und FPÖ
erst am 12.5.2005 abgelehnt wurde) und Postkästen oder schlecht abgesicherte
Baustellen können von blinden Menschen mit dem Blindenstock nicht ertastet
werden. So kommt es zu schmerzhaften Kollisionen und schweren Verletzungen, die
durch entsprechende Planung und Änderung vermeidbar wären. Kombinierte Rad- und
Gehwege sowie fehlende tastbare Bodenmarkierungen und zu wenig auffallend
gestaltete Warnhinweise hindern sehbehinderte und blinde Menschen an der
sicheren und selbstständigen Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr. Auch im
Hinblick auf die Sicherheit von Kindern, sprich kleinen Menschen, sollte das
bestehende verkehrspolitische Regelwerk überarbeitet und angepasst werden.
Die Planung und bauliche Ausführung des
öffentlichen Verkehrs und der öffentlichen Verkehrsmittel orientieren sich
stark am „durchschnittlichen Benützer“, ohne die unterschiedlichen Bedürfnisse
der Teilnehmer genauer zu hinterfragen und zu analysieren. Mittlerweile gibt es
eine Reihe von einschlägigen Ö-Normen und Richtlinien, die bei der Gestaltung
des öffentlichen Verkehrs und der öffentlichen Verkehrsmittel Berücksichtigung
finden müssen. Damit können einerseits teure Nachrüstungen und Adaptierungen
vermieden werden und andererseits kann die sichere und gleichberechtigte
Teilhabe aller Menschen am öffentlichen Verkehrswesen gewährleistet werden.
Es ist allerdings gerade angesichts der Tatsache, dass die entsprechenden Normen und Richtlinien bereits vorliegen und nur mehr der Umsetzung harren, völlig unzurei-