Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich werde die fünf Minuten sicherlich nicht ausnutzen und möchte zunächst betonen (Unruhe im Saal – Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen), dass die SPÖ stets für die Einrichtung einer Unfalluntersuchungsstelle des Bundes eingetreten ist. Derzeit existiert eine derartige Einrichtung allerdings nur für die Luftfahrt, und sie soll entsprechend einer Regierungsvorlage jetzt auf Schiff und Bahn ausgedehnt werden. Da dazu aber auch Verfassungsbestimmungen notwendig sind, war die SPÖ in die parlamentarischen Verhandlungen eingebunden.
Wir haben eine Reihe von Bedenken geäußert, und diesen Bedenken wurde in mehreren Verhandlungsrunden weitgehend Rechnung getragen. Andererseits gibt es aber einige offene Punkte, die wir noch verhandeln wollen, was spätestens Anfang September der Fall sein wird, um die Vorlage am 22. September 2005 – so hoffe ich – im Verkehrsausschuss gemeinsam mit den Regierungsfraktionen verabschieden zu können.
Der SPÖ ist es gelungen, in den Verhandlungen gerichtliche Parallelermittlungen zu vermeiden und den einzelnen Beteiligten ausreichend Rechtsschutz zu gewähren. Es wird zu einer engen Kooperation zwischen den untersuchenden Staatsanwälten und der Unfalluntersuchungsstelle kommen. Denn nur auf diesem Wege lässt sich der eigentliche Zweck der Unfalluntersuchungsstelle, nämlich die Unfallanalyse samt Vorschlägen zur Vermeidung weiterer Unfälle, von den Schuld- und Haftungsfragen der Beteiligten ausreichend trennen.
Was die heutige Luftfahrtgesetznovelle betrifft, so handelt es sich um eine Art Notlösung, einen Notantrag der Regierungsparteien, weil sie gegenüber einem EU-Termin mit den Umsetzungsfristen bereits in Verzug sind. Das Ganze hängt aber mit dem, was ich vorhin gesagt habe, eng zusammen. So betrachten wir das als Gesamtpaket und stimmen heute diesem einen Teil des Paketes nicht zu, sondern werden im September dann dem gesamten Paket, soweit alles fertig verhandelt ist, gerne unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)
16.07
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Regler. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
16.07
Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wir haben heute zwei Vorlagen, davon eine Novelle zum Wasserstraßengesetz. Wir haben im Vorjahr die Wasserstraßenverwaltung aus dem Verkehrsressort ausgegliedert und haben festgelegt, dass innerhalb von drei Monaten die Zuweisung der im Verkehrsressort tätigen Personen an die entsprechende Gesellschaft zu erfolgen hat, damit die Schleusenaufsicht und die Wasserstraßenregelung dort erfolgen können.
Es hat sich aber herausgestellt, dass drei Monate nicht ausreichend sind, weil nicht bedacht worden ist, dass gegen derartige Bescheide auch ein Einspruch erhoben werden kann und dass in so einem Fall die Zuweisung in dieser dreimonatigen Zeit nicht möglich ist. Wir brauchen aber die Spezialisten unbedingt vor Ort, denn gerade die Wirtschaft, die auf der Donau fährt, benötigt eine gute Regelung, weil Schleusen auch immer wieder gewartet werden müssen. Die Experten müssen diese optimale Regelung also tatsächlich vornehmen.
Aus diesem Grund streichen wir jetzt den Passus, dass die Zuweisung innerhalb von drei Monaten zu erfolgen hat, damit das auch in den Fällen, wo ein Einspruch erfolgt ist, in Ruhe und rechtlich sicher umgesetzt werden kann.