Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 117. Sitzung / Seite 139

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Die zweite Novelle, die wir heute beschließen, ist die Novelle zum Luftfahrtgesetz. Es stimmt schon, dass eine ganze Reihe von wichtigen Dingen für die Luftfahrt in Vorbe­reitung ist. Es wird auch im Herbst eine weitere Novelle zum Luftfahrtgesetz geben. Weiters wird die Untersuchungsstelle eingerichtet, die Kurt Eder erwähnt hat.

Es geht aber darum, dass wir mit der Umsetzung von zwei EU-Vorschriften beinahe in Verzug sind. Bis 4. Juli 2005 ist die EU-Richtlinie über die Meldung von „Ereignissen“ in der Zivilluftfahrt umzusetzen. Derzeit gibt es die Regelung, dass nur Unfälle und Stö­rungen der Austro Control zu melden sind. Nun sollen auch so genannte Ereignisse gemeldet werden. Das sind Mängel, Fehlfunktionen, Betriebsunterbrechungen und so weiter.

Auch der Kreis der Meldepflichtigen wird erhöht, also nicht mehr nur die Flugplatzhal­ter, Luftverkehrsunternehmer und Piloten, sondern auch alle Personen, die Zivilluft­fahrzeuge entwickeln, herstellen, überprüfen, warten, beladen, enteisen, schleppen und so weiter müssen jetzt solche Meldungen machen.

Das heißt, alle Vorfälle, die künftig vorkommen und anfallen werden, werden katalogi­siert, sie werden nun bekannt und untersucht, und damit wird die Sicherheit in der Luftfahrt erhöht.

Weiters müssen wir eine Anpassung an die EU-Verordnung über die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen umsetzen. Wir haben im Luftfahrtgesetz wie in der EU bis­her den Flugplankoordinator gehabt, und jetzt gibt es noch eine weitere Funktion, den Flugplanvermittler, den wir auch aufnehmen müssen und der einer besseren Zuteilung der Slots dienen wird. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir haben also insgesamt zwei ganz wesentliche Verbesserungen vorgenommen: Die Sicherheit wird erhöht, und die Slot-Zuteilung erfolgt gerechter. Doch trotzdem gibt es überraschenderweise noch jemanden, der dem nicht zustimmt. Ich fordere alle auf, beide Gesetze einstimmig anzunehmen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.10


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Bayr. Auch sie wünscht 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


16.10.57

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Laut Rechnungshof war die Ausgliederung der Bundes­wasserstraßendirektion eine der misslungensten Ausgliederungen überhaupt. Sie hat erhebliche Mehrkosten für den Bund mit sich gebracht. Durch die Gründung der öffent­lichen Wasserstraßen-GesmbH im Dezember 2004 ist riesengroßes Bundesvermögen in diese Gesellschaft verschoben worden. Das ist quasi Familiensilber: Familiensilber, das 30 Schiffe, 4 Steinbrüche, diverse Baggergeräte, beinahe 200 Grundstücke um­fasst und das natürlich für die Privatwirtschaft ausgesprochen interessant ist.

Die jetzige Novelle sieht im Konkreten eine Fristverlängerung der Privatisierung für die Schleusenaufsicht vor. Wir von der SPÖ meinen, dass gerade die Frage der Schleu­senaufsicht eine ist, die wirklich eine öffentliche Aufgabe ist. Wir haben auch die Kritik anzubringen, dass die Kontrolle der sozialen und der technischen Regelungen dadurch weiter erschwert wird.

Ich persönlich hoffe ja sehr, dass die Privatisierungstendenzen im Verkehrsressort jetzt schön langsam enden, dass sie vor allem auch vor der Bodensee-Schifffahrt enden. Denn obwohl dies natürlich für den zukünftigen Arbeitgeber des Verkehrsministers sehr lukrativ und spannend wäre, muss ich eines schon sagen: Dem Herrn Vizekanzler ist in seiner Funktion als Verkehrsminister eine gewisse Konsequenz wirklich nicht abzu-


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