Zu der von Ihnen
geforderten Offenlegung des Eurofighter-Vertragswerkes erlaube ich mir,
zunächst auf das Gutachten des Verfassungsdienstes vom 3. April 1987 zu
verweisen, in dem sich dieser ausführlich mit der Frage der Offenlegung des
Draken-Kaufvertrages auseinandergesetzt hat. Schon damals wurden seitens des
Verfassungsdienstes hinsichtlich der Übermittlung des Kaufvertrages an ein
Organ des Nationalrates verfassungsrechtliche Einwendungen erhoben. (Abg. Öllinger:
Schön vorgelesen! – Abg. Dr. Gusenbauer: Was haben Sie
jetzt gesagt?)
Diese verfassungsrechtlichen Einwendungen bestanden damals – und bestehen selbstverständlich auch noch heute. Konkret ist es die Verpflichtung des Bundesministers für Landesverteidigung (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim), gegenüber den parlamentarischen Organen in einer solchen Angelegenheit die Amtsverschwiegenheit im Sinne des Artikels 20 Abs. 3 der Bundesverfassung zu wahren.
Die von mir genannte
Verfassungsbestimmung legt Folgendes fest: Alle mit den Aufgaben der Bundesverwaltung
betrauten Organe haben über alle ihnen ausschließlich aus ihrer amtlichen
Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen Stillschweigen zu wahren, sofern es
sich um die in der Verfassung näher bezeichneten Fälle handelt. – Als
solche werden ausdrücklich auch die Interessen der umfassenden
Landesverteidigung sowie die überwiegenden Interessen der Vertragsparteien
benannt. (Ruf: Unsinn!)
Da der Vertrag mit der
Eurofighter GmbH in allen seinen Teilen durchgehend Inhalte aufweist, welche
diese Voraussetzungen jedenfalls erfüllen, ist eine Offenlegung von
Vertragsinhalten verfassungsrechtlich nicht zulässig. Damit
stehen dem in Rede stehenden Entschließungsantrag betreffend die Offenlegung
der Verträge schwere verfassungsrechtliche Bedenken entgegen. (Zwischenruf
des Abg. Dr. Matznetter.)
Auf innerstaatlicher Ebene ist, wie Sie wissen, das österreichische Bundesheer das militärische Instrument der Republik zur Sicherung und Durchsetzung ihrer strategischen Interessen. Ihm obliegen die Aufrechterhaltung ihrer Souveränität und der Schutz ihrer Bevölkerung sowie eine angemessene Beteiligung an militärischen Maßnahmen der internationalen Konfliktverhütung und des Krisenmanagements. Es leistet damit einen adäquaten Beitrag zur Sicherheit und Stabilität Europas sowie in Räumen, die im strategischen Interesse Österreichs und der EU liegen. Die Stellung Österreichs in Europa, sein politischer Handlungsspielraum sowie die Fähigkeit zur Durchsetzung seiner Interessen werden zunehmend durch die Qualität seines militärischen Beitrages mitbestimmt.
Abgeleitet aus der militärstrategischen
Lage hat das Bundesheer jedenfalls die Erhaltung der staatlichen Souveränität
auf dem eigenen Territorium und im Luftraum sowie den Schutz der
österreichischen Bevölkerung und der strategisch bedeutenden Infrastruktur
sicherzustellen. Dazu zählen insbesondere auch die aktive und passive Überwachung
und Sicherung des Luftraumes durch eine moderne und zeitgemäße Luftraumüberwachung.
Diese im Sinne der Sicherheit unseres Landes zu gewährleisten, ist Ziel dieser
Bundesregierung. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
15.25
Präsident
Dr. Andreas Khol: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein. (Abg. Dr. Wittmann:
War das alles?)
Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. Seine Redezeit wird wunschgemäß auf 7 Minuten eingestellt. Die gesetzliche Redezeit: 10 Minuten. – Bitte. (Abg. Dr. Wittmann: Das ist eine Verhöhnung!)
15.26
Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Einerseits ist es ja schade, dass der Herr Bundeskanzler nicht anwesend ist, ich hätte