Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 157

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müssen zuerst bezahlen, und sollte es Mängel geben, können wir erst im Nachhinein versuchen, diese Gelder wieder zurückzubekommen. Das ist sehr untypisch für einen Kaufvertrag.

Oder: Es gibt keine Schiedsgerichtsvereinbarung. Wenn wir zu Unrecht einbezahlte Beträge zurückverlangen wollen, dann müssen wir den Rechtsweg bestreiten. Das wiederum bedeutet: sehr aufwendig, sehr teuer, sehr ungewiss und schlecht für den Käufer, schlecht für die Republik Österreich.

Es gibt keine Gerichtsstandvereinbarung. Das heißt, im „worst case“ müssen wir davon ausgehen, dass der Gerichtsstandort im Ausland ist. Auch das bedeutet wieder: extrem teuer, sehr aufwendig, der Ausgang ist ungewiss, und es ist das sehr negativ für den Käufer, für die Republik Österreich. (Abg. Neudeck: Der Ausgang ist immer ungewiss bei einem Gericht!)

Minister Platter hat heute auch sehr offenherzig gesagt, dass er den Vertrag aus kauf­männischen Gründen zugunsten des Vertragspartners nicht offen legen kann. Das ist schon spannend, wenn er das so zugibt.

Ich denke, wenn nichts vereinbart wird, gilt nun einmal Verkäuferrecht. In diesem Fall wird ein internationales Unternehmen gegenüber einer Republik bevorzugt.

Wenn es sich um ein internationales Unternehmen handelt, stellt sich die Frage, wel­ches Recht dann zuständig ist. – Alles ungeklärte Fragen, die sich wieder und wieder stellen. Das Wichtigste dabei ist immer wieder die Frage: Wem nützt das, und warum lässt man sich darauf ein?

Herr Staatssekretär! Herr Minister! Sie haben jetzt die Chance der Aufklärung. Sie wer­den es wieder nicht tun, aber diese Frage müssen Sie sich gefallen lassen – jeder und jede kann sich selbst die Antwort drauf reimen –: Warum legen Sie den Vertrag nicht vor? Wem nützt die Nichtoffenlegung? – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

16.43

Ankündigung eines Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, gebe ich bekannt, dass die Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt haben, einen Untersuchungsaus­schuss hinsichtlich der Beschaffung von Kampfflugzeugen einzusetzen.

Die Durchführung einer Debatte hierüber wurde nicht verlangt.

Gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung findet die Abstimmung nach Erledigung der Tagesordnung statt.

*****

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Neudeck. Wunschredezeit: 4 Mi­nuten, Restredezeit: 10 Minuten. – Bitte.

 


16.44.35

Abgeordneter Detlev Neudeck (Freiheitliche): Gestrenger Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich verstehe die Argu­mente nicht, die Kollegin Stadlbauer soeben gebracht hat. Sie bekrittelt, dass der Ge­richtsstand ein ausländischer sein könnte, und meint, dass damit Österreich von vorn­herein verlieren würde. Das heißt, wenn er in Österreich wäre, würde Österreich von


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