sehen lassen. Schauen Sie nach Südeuropa, schauen Sie nach Osteuropa, schauen Sie in die französischen Alpen und Sie wissen es! – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
18.36
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.
18.36
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es fallen hier ganz unterschiedliche Begriffe und Einschätzungen. Ich möchte noch einmal etwas Grundsätzliches zum Programm der ländlichen Entwicklung sagen. Ich denke, dass in diesen Formulierungen dahin gehend Konsens bestehen würde, dass dieses Programm auch eine soziale Ausrichtung hat und auch eine ökologische Ausrichtung haben muss. Das sind die zwei Eckpfeiler für dieses Programm der ländlichen Entwicklung und müssen es sein. Diese spezifischen Einzelmaßnahmen müssen jedenfalls auf den Prüfstand kommen.
Dieses Haus, meine Damen und Herren, Herr Bundesminister, dieses Parlament wäre berufen dazu, über dieses Programm abzustimmen. Das ist aber nicht der Fall. Wir stimmen ja hier nicht über ein Gesetz ab, sondern über Maßnahmen, die der Herr Bundesminister auf Basis einer EU-Verordnung in verschiedenen Foren diskutieren und dann im Ministerium fertig schnüren lässt.
Das ist die demokratiepolitische Fragestellung, die hier offen ist: Wie ist es in Zukunft sinnvoll möglich, so viele Geldmittel – da geht es immerhin um bis zu 4 Milliarden € bis zum Jahr 2013 – am Parlament vorbei – es ist ansatzweise durchaus legitim –, nämlich über ministerielle Sonderrichtlinien, umzusetzen?
Das ist meine erste zentrale Fragestellung, Herr Bundesminister. – Natürlich ist es möglich. Aber ist es langfristig legitim? – Das ist die eine Seite.
Die zweite Seite ist: Wie schaut es mit der Rechtssicherheit der Bäuerinnen und Bauern aus, die diese Förderungen lukrieren wollen? – Auch das ist ein altes Streitthema. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an Folgendes: Für die alten Marktordnungszahlungen gab es einen Rechtsanspruch. Für diese Umweltleistungen, die im Rahmen der ländlichen Entwicklung bezahlt werden, besteht kein Rechtsanspruch. Es gibt sehr viele Probleme, die damit zusammenhängen.
Das würde ich gerne mit Ihnen diskutieren. Wenn wir ein Rahmengesetz für die ländliche Entwicklung beschließen würden, in dem wir diese Fragen gesetzlich normieren und in bestimmten Bereichen regeln, dann hätten wir ernsthaft die Entscheidungs- und Kontrollmacht auch wieder dort, wo sie sein soll: hier im Haus, im Parlament. Das vorneweg. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Gradwohl.)
Ich möchte einige Punkte herausgreifen, die sicher zentral sind. Das Stichwort Förderobergrenzen, das Stichwort Arbeitskraftbezug, Arbeitskrafteffizienz von Fördermitteln. Das sind Orientierungen und Ziele, Herr Bundesminister, die ganz entschieden diskutiert werden müssen. Dass da manches etwas „schräg“ rüberkommt, das ist ja kein Geheimnis für jemanden, der die Debatte in den letzten Monaten verfolgt hat.
Eines ist unbestritten: Das, was Tony Blair diesbezüglich von sich gegeben hat, ist in der Sache völlig unpassend, weil man die Mittel, die ernsthaft sozial auf den Prüfstand gehören würden, vorneweg bereits bis zum Jahr 2013 fixiert hat, nämlich die Mittel der ersten Säule der Agrarpolitik auf europäischer Ebene.
Meine Damen und Herren! Ich bin überzeugt davon, das wird wieder aufgeschnürt. Es kann in dieser Form nicht unhinterfragt bleiben, dass das englische Königshaus zu den