len. Dabei hat es auch viel Lobbyismus gegeben, wie ein jeder von Ihnen weiß. Ich bin dankbar dafür, dass wir trotzdem am Ende eine gemeinsame Lösung gefunden haben.
Für mich persönlich ist es wichtig, dass auch der Bereich der Seilbahnen in diesem Gesetz geregelt wird. Viele haben sich dagegen gewehrt, auch diesen Bereich in das Gesetz aufzunehmen. Ich halte das deshalb für wichtig, weil auch das Unglück in Tirol gezeigt hat, dass es da einen Handlungsbedarf gibt. Es gibt natürlich dem Gast mehr Sicherheit, wenn etwas von einer unabhängigen Stelle untersucht wird und wenn dann aus diesem Resultat heraus die notwendigen Maßnahmen getroffen werden.
Deshalb ist es gut, dass nun auch die Seilbahnen wie alle anderen Bereiche in diesem Gesetz Berücksichtigung finden. Das ist für mich ein Freudentag. Heute ist so ein Sicherheitsgipfel fast völlig undenkbar. Wir haben viele Maßnahmen beschlossen, die gut sind für die Menschen in unserem Land und auch für die Gäste, die bei uns verweilen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
20.21
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Hlavac. 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.
20.21
Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Staatssekretäre! Meine Damen und Herren! Es ist schon viel Lob zum Unfalluntersuchungsgesetz, das der Umsetzung einer EU-Richtlinie dient, geäußert worden. Der Zweck dieses Gesetzes ist es, Unfälle zu untersuchen, zu klären, warum ein Unfall passiert ist, in der Hoffnung und in der Erwartung, dass dadurch in Zukunft Unfälle verhindert werden können.
Die vorliegende Regierungsvorlage hat anfangs zu weit gehende Kompetenzen für die Untersuchungsstelle vorgesehen. Es bestand bei uns die Befürchtung, dass es zu parallelen Erhebungen der Untersuchungsstelle einerseits und der Gerichte andererseits kommt, und das lehnen wir ab.
Es gab dann, wie bereits gesagt wurde, Verhandlungen darüber. Die Behörde ist ja eine weisungsfreie Untersuchungsstelle, und daher bedarf es einer Verfassungsbestimmung. Der Abänderungsantrag, der dann im Ausschuss beschlossen worden ist, hat auch unsere Zustimmung gefunden, da wir der Auffassung sind, dass es ein guter Kompromiss ist. Damit ist nun auch klargestellt, dass nur die Gerichte Schuld- und Haftungsfragen behandeln sollen und dass die Unfalluntersuchungsstelle nur für die Unfallforschung und für die Unfallprävention zuständig ist.
Es hat sich gezeigt, dass wir dann, wenn die Regierungsparteien bereit sind, mit der Opposition zu verhandeln, kompromissbereit sind und bereit sind, uns einzubringen, und dass es dann möglich ist, im Parlament eine gute Lösung zu finden. (Beifall bei der SPÖ.)
20.23
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Hakl. Wunschredezeit 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
20.23
Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Mit diesem Unfalluntersuchungsgesetz werden die Qualität bei der Unfalluntersuchung und insbesondere die Unfallprävention sicherlich gestärkt. Ich muss aber trotzdem der Frau Kollegin Moser, die von der großen Unfallhäufigkeit gesprochen hat, ein paar Zahlen nennen.
Im Seilbahnwesen hatten wir in den letzten acht Jahren lediglich drei Unfälle mit Personenschaden. Der letzte Unfall in Sölden war kein Seilbahnunfall, sondern ein Unglück