Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetzentwurf die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist auch in dritter Lesung einstimmig, daher mit der notwendigen Verfassungsmehrheit angenommen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 1109 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu
ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Antrag ist
mit Mehrheit angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 1110 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dies tut, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Die Zustimmung wird mehrheitlich erteilt.
Bericht des Kulturausschusses über den
Antrag 634/A (E) der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen,
Kolleginnen und Kollegen betreffend Übereinkommen der UNESCO zum Schutz der
kulturellen Vielfalt (1076 d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Nun gelangen wir zum 22. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Wolfmayr. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Frau Kollegin, bitte.
20.43
Abgeordnete Dr. Andrea Wolfmayr (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass der Kulturausschuss des österreichischen Nationalrates über die UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt, die bei der 33. Generalkonferenz Anfang Oktober – Staatssekretär Franz Morak wird Österreich dabei vertreten – in Paris beschlossen werden soll, einer Meinung ist.
Die Zustimmung einer überwältigenden Mehrheit von 191 Mitgliedstaaten zeichnet sich bereits ab, nur Amerika hat eine eigene Vorlage angekündigt, denn die USA sehen Kultur als Dienstleistung wie andere auch an, also sei die Kompetenz bei der WTO anzusiedeln – eine Einstellung, die wir dezidiert nicht teilen. Was Österreich vielmehr zusammen mit den europäischen Verbündeten erreichen will, ist eine Anerkennung der in den Menschenrechtserklärung enthaltenen Bestimmungen zur kulturellen Selbstbestimmung, ist persönliche Wahlfreiheit von künstlerisch-kulturellen Ausdrucksformen und das Recht auf Zugang und Teilhabe an der Kultur für alle.
Meine Damen und Herren! Wir haben es schon bei den umfangreichen Diskussionen um die Buchpreisbindung thematisiert: Kulturgüter haben ebenso wie kulturelle Dienstleistungen einen Doppelcharakter. Sie sind einerseits Handelsware und anderseits Kulturgut, sie sind Träger von Identität und Ausdruck von Werten und Orientierungen. Deshalb ist es sehr wichtig, das Recht aller Staaten auf eigenständige Kulturpolitik EU-weit zu verankern und innerstaatliche Förderung sowie den Schutz kultureller Diversität gesetzlich festzuschreiben.