Gerade für ein kleines Land wie Österreich ist es ganz wichtig, hier ein Mitspracherecht zu haben, im Entscheidungsprozess mit eingreifen zu können, denn die Freiheit der Kunst ist unverzichtbar für jeden Staat. Und die Konvention soll gewährleisten, dass der Gestaltungsspielraum der Unterzeichner-Staaten zum Schutz der kulturellen Vielfalt auch in Zukunft erhalten bleibt.
Diese Entwicklung ist als Antwort auf die vielfältigen Auswirkungen der Globalisierung, denen wir heute gegenüberstehen, notwendig geworden. Von der Globalisierung sind nicht nur internationale Finanz- und Kapitalmärkte oder Forschung und Entwicklung betroffen, Globalisierung greift auch vermehrt in persönliche Lebensstile und Kultur ein – ein Umstand, der uns ziemlich bedenklich stimmen sollte.
Gegen diese Entwicklung regt sich bereits
seit längerer Zeit Widerstand – und das zu Recht! Es wird immer wieder die
Notwendigkeit hervorgehoben, die Vielfalt der Kulturen zu schützen. Der Schutz
dieser Vielfalt wird daher auch als Aufgabe der gesamten Menschheit angesehen,
und die Forderung nach Solidarität mit gefährdeten Kulturen ist eine Folge
daraus. So gesehen ist es kein Zufall, dass wesentliche Vorarbeiten zu dieser
Konvention gerade zu jener Zeit entstanden sind, als GATS in Kraft getreten
ist. (Abg. Neudeck: Man kann auch ein gutes Thema zerreden!)
Die Auseinandersetzung mit kultureller Vielfalt ist ständiges Thema der Europäischen Union, und das ist gut so. Die Bedeutung der Kultur für den europäischen Einigungsprozess kann gar nicht hoch genug geschätzt werden. Eine europäische Einheitskultur soll es selbstverständlich nicht geben, aber: Welche Werte werden für eine gemeinsame europäische Identität künftig eine zentrale Rolle spielen? – Bei aller Verschiedenheit und Vielfalt, die Europas Reichtum andererseits auch ausmachen.
Meine Damen und Herren! Die nächste UNESCO-Generalkonferenz findet, wie schon erwähnt, im Oktober in Paris statt. Es ist in unser aller Interesse zu hoffen, dass dort mit der Unterzeichnung des Übereinkommens zum Schutz der kulturellen Vielfalt ein kulturpolitischer Meilenstein gesetzt wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
21.25
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.
Wir kommen damit zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1076 der Beilagen angeschlossene Entschließung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 137.)
Bericht
des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (994 d.B.): Bundesgesetz,
mit dem ein Verbandsverantwortlichkeitsgesetz erlassen wird und mit dem das
Mediengesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, das
Patentgesetz, das Markenschutzgesetz 1970, das Halbleiterschutzgesetz,
das Musterschutzgesetz 1990 und das Gebrauchsmustergesetz geändert werden
(1077 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 23. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet, ich eröffne daher sogleich die Debatte.