Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 261

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ßen angesprochen und vorweggenommen wird, zumindest was meine Fraktion und die Haltung meiner Fraktion betrifft.

Ich denke, dass wir mit diesen beiden Maßnahmen einen guten Weg zur weiteren Ver­besserung der Opferrechte und der Situation der Opfer beschreiten und bitte um Ihre Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

22.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Brinek, ich weise nur der Ordnung halber darauf hin, dass Tagesordnungspunkt 28 gesondert behandelt wird.

Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Stadlbauer. Wunschredezeit: 5 Minu­ten. – Bitte.

 


22.32.18

Abgeordnete Bettina Stadlbauer (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Die Initiative zur Stärkung der Opferrechte geht eindeutig von der SPÖ aus. (Abg. Donabauer: Ja, freilich! Selbstverständlich!) Wir haben, noch bevor überhaupt der Unterausschuss zur Strafprozessordnung zu tagen begonnen hat, bereits eine frak­tionelle Enquete abgehalten, auf der verschiedene Beispiele dafür gebracht wurden, was geändert werden muss. (Abg. Dr. Fekter: 30 Jahre hättet ihr Zeit dafür gehabt!) Im Unterausschuss war es federführend die SPÖ, die gemeinsam mit den NGOs auf die Stärkung der Opferrechte gedrängt hat. Dass die Opferrechte jetzt auch vorgezogen werden, diese gemeinsame Initiative, die ich sehr begrüße, geht ebenfalls auf eine For­derung der SPÖ zurück, und im Ausschuss vorige Woche ist es sogar noch gelungen, Verbesserungen einzubringen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Na sehen Sie, weil wir so offen sind, Frau Kollegin!)

Es war mühsam, aber es war doch eine vernünftige und letztendlich auch eine erfolg­reiche Zusammenarbeit. Ich möchte aber trotzdem betonen: Wenn die Opposition, wenn die SPÖ, wenn die NGOs in dieser Frage nicht immer so auf die Opferrechte gepocht hätten, würde das Gesetz ganz anders aussehen.

Zwei Wermutstropfen gibt es allerdings. Zwei dringende Forderungen sind im Aus­schuss nicht angenommen worden, obwohl Ministerin Gastinger – und ich zitiere sie – gesagt hat: Alles was technisch möglich ist und ins System passt, wird vorgezogen. – Auf zwei Punkte trifft das leider nicht zu, nämlich erstens auf die Gewährung von Ver­fahrenshilfe für Privatbeteiligte. Das würde gut in diese Strafprozessordnung passen. Es gibt keinen legistischen Grund dafür, dass das nicht gemacht werden sollte, nur einen finanziellen, und ich denke, genau hier sollten wir nicht zu sparen beginnen.

Der zweite Punkt, überhaupt der bedauerlichste Kritikpunkt, ist der, dass auch künftig nicht alle Opfer von Gewalt das Recht auf schonende Einvernahme haben werden. Nicht berücksichtigt wurden zum Beispiel ältere Frauen, die Opfer eines Raubüberfalls wurden. Sie können sich sicher vorstellen, dass diese Frauen sehr traumatisiert sind, und wir sollten ihnen die Situation erleichtern.

Oder auch im Bereich der familiären Gewalt: Da ist überhaupt davon auszugehen, dass die Opfer in der Regel besonders emotional betroffen sind. Sie sagen ja nicht gegen irgendeinen fremden Menschen aus, sondern etwa gegen den eigenen Ehe­mann oder den eigenen Vater, mit dem sie im selben Haushalt leben. Können Sie sich vorstellen, wie peinlich, wie beschämend, wie demütigend es ist, wenn das Opfer in einer öffentlichen Verhandlung vor dem ihm sehr gut bekannten Täter über die Details der erlebten Gewalt erzählen muss? Können Sie sich vorstellen, wie es für die Frau ist, wenn sie darüber reden muss, dass sie vor dem verschlossenen Eiskasten kniend um Essen betteln musste oder dass sie mit einer Pumpgun an ihren Kopf gedrückt ihren Mann als Gott huldigen musste oder dass sie Essen zu sich nehmen musste, in das


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