Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 260

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Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989 und das Vereinsgesetz 2002 ge­ändert werden, samt Titel und Eingang in 1079 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

22.29.1926. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1059 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Tilgungsgesetz geändert werden, und über den

Antrag 525/A der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, das die Überprüfung des Ermessens gem. § 35 Abs. 2 SMG in den Nichtigkeitsgrund nach § 281 Abs. 1 Z 11a StPO aufnimmt (1080 d.B.)

27. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 334/A (E) der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rehabilitierung von Justizopfern des Austrofaschismus (1082 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 26 und 27 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir kommen damit zur Debatte.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Brinek. Wunschredezeit: 2 Minu­ten. – Bitte.

 


22.30.19

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine Frauen Minister! Hohes Haus! Mit dem 1. Jänner 2008 tritt eine Strafprozessreform in Kraft. Im Zuge der Beschlussfassung kam es zu einer erfreulichen Entschließung, nämlich dass im Bezug auf die Stärkung der Opferrechte bestimmte Maßnahmen vorgezogen werden sollten, damit schon früher eine Verbesserung für die Opfer erreicht werden kann – hinsichtlich der psychosozialen und juristischen Prozessbegleitung und der Information darüber.

Dieser Entschließung werden wir heute mit der vorliegenden Regierungsvorlage ge­recht und erreichen damit, dass Personen, die Opfer von strafbaren Handlungen ge­worden sind, hinsichtlich der Respektierung ihrer Achtung und Würde beziehungsweise hinsichtlich der Möglichkeiten betreffend Entschädigungs- und Hilfsleistungen eine bes­sere Information und Betreuung erhalten sollen. Ich hoffe, dass es dazu breitestmög­liche Zustimmung gibt.

Des Weiteren verweise ich auf einen Antrag Partik-Pablé, Fekter, wonach die Flexibili­sierung, die wir beim Richterdienst erreichen, auch für die Staatsanwälte gelten soll. Ich möchte auch, dass damit zugleich der nächste Tagesordnungspunkt gewisserma-


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