Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 271

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bei den Einsatzmöglichkeiten für die Sprengelrichter keine Änderung gibt und der Ein­satz der Sprengelrichter auch weiterhin eine sehr enge Ausnahme bilden wird.

Dieses Anliegen ist im Antrag berücksichtigt. Wir begrüßen auch, dass es nicht zu einer Verdoppelung des Anteils der Sprengelrichter gekommen ist, sondern dass nun­mehr drei von 100 Planstellen dafür vorgesehen sind. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

23.07


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


23.07.48

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Her­ren! Ich möchte eigentlich nur einen Abänderungsantrag einbringen, aber zuerst noch ein paar Worte an die SPÖ richten.

Frau Kollegin, ohne Sprengelrichter wäre der Gerichtsbetrieb überhaupt nicht aufrecht­zuerhalten, insbesondere seitdem ungefähr 50 Prozent der Frauen Richterinnen sind (Abg. Neudeck: 50 Prozent der Richter sind Frauen!), denn da kommt es zu sehr viele Karenzen, und da braucht man Sprengelrichter, weil sonst, wie gesagt, ungeheure Belastungen für die Bevölkerung entstehen würden.

Ich möchte einen Abänderungsantrag einbringen, der inhaltlich irrelevant ist, der nur legistische Verbesserungen darstellt, und zwar:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé, Dr. Fekter, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Justizausschusses (1081 d.B.) betreffend den Antrag 663/A der Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Dr. Dieter Böhmdorfer, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Richter­dienstgesetz geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Das Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Richterdienst­gesetz geändert werden, in der Fassung des Ausschussberichtes (1081 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 Z 2 lautet der Einleitungssatz

„Dem Art. 151 wird folgender Abs. 35 angefügt:“, die Absatzbezeichnung lautet „(35)“ und das Datum des In-Kraft-Tretens lautet: „1. November 2005“.

2. In Artikel 2 Z 2 lautet der Einleitungssatz

„Dem § 173 wird folgender Abs. 39 angefügt:“, die Absatzbezeichnung lautet „(39)“ und das Datum des In-Kraft-Tretens lautet: „1. November 2005“.

*****

Wie gesagt, dem Gesetz stimmen wir selbstverständlich zu. (Beifall bei den Freiheit­lichen und der ÖVP.)

23.09


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Frau Abgeordneter Dr. Partik-Pablé einge­brachte Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé, Dr. Fekter, Kollegin­nen und Kollegen ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

 


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