bei den Einsatzmöglichkeiten für die Sprengelrichter keine Änderung gibt und der Einsatz der Sprengelrichter auch weiterhin eine sehr enge Ausnahme bilden wird.
Dieses Anliegen ist im Antrag berücksichtigt. Wir begrüßen auch, dass es nicht zu einer Verdoppelung des Anteils der Sprengelrichter gekommen ist, sondern dass nunmehr drei von 100 Planstellen dafür vorgesehen sind. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
23.07
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.
23.07
Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte eigentlich nur einen Abänderungsantrag einbringen, aber zuerst noch ein paar Worte an die SPÖ richten.
Frau Kollegin, ohne Sprengelrichter wäre der Gerichtsbetrieb überhaupt nicht aufrechtzuerhalten, insbesondere seitdem ungefähr 50 Prozent der Frauen Richterinnen sind (Abg. Neudeck: 50 Prozent der Richter sind Frauen!), denn da kommt es zu sehr viele Karenzen, und da braucht man Sprengelrichter, weil sonst, wie gesagt, ungeheure Belastungen für die Bevölkerung entstehen würden.
Ich möchte einen Abänderungsantrag einbringen, der inhaltlich irrelevant ist, der nur legistische Verbesserungen darstellt, und zwar:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé, Dr. Fekter, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Justizausschusses (1081 d.B.) betreffend den Antrag 663/A der Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Dr. Dieter Böhmdorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Richterdienstgesetz geändert werden
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Das Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Richterdienstgesetz geändert werden, in der Fassung des Ausschussberichtes (1081 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 Z 2 lautet der Einleitungssatz
„Dem Art. 151 wird folgender Abs. 35 angefügt:“, die Absatzbezeichnung lautet „(35)“ und das Datum des In-Kraft-Tretens lautet: „1. November 2005“.
2. In Artikel 2 Z 2 lautet der Einleitungssatz
„Dem § 173 wird folgender Abs. 39 angefügt:“, die Absatzbezeichnung lautet „(39)“ und das Datum des In-Kraft-Tretens lautet: „1. November 2005“.
*****
Wie gesagt, dem Gesetz stimmen wir selbstverständlich zu. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
23.09
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Frau Abgeordneter Dr. Partik-Pablé eingebrachte Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé, Dr. Fekter, Kolleginnen und Kollegen ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.