Als Letzte zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.
23.09
Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! So oft wird die Verfassung im Nationalrat nicht geändert, trotzdem wollte ich mich gar nicht zu Wort melden. Ich habe mich aber jetzt zu Wort gemeldet, um hier nicht einen Eindruck im Raum stehen zu lassen: als wären Frauen im gebärfähigen Alter schuld, dass wir jetzt die Verfassung ändern müssen, weil sie sich doch erlauben, Richterinnen zu sein, ja?
So ist es nicht. – Die Frau Ministerin lacht hinter mir. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Sie können alles ins Negative ziehen!) Frau Ministerin! Da ist Ihre Fantasie und die Ihres Hauses gefragt, diesen möglicherweise implizierten Vorwurf zu entkräften.
Diese jetzt vorgelegte Novelle ist so ein
goldener Mittelweg: Die einen wollen vier, dann braucht man eine
Zweidrittelmehrheit, und dann werden drei daraus. Ich bin auch damit zufrieden.
(Abg. Wittauer: Für das, dass Sie nichts sagen wollten, sagen Sie aber
recht viel!)
Frau Ministerin, ich möchte diese Gelegenheit nutzen beziehungsweise diese Beschlussfassung zum Anlass nehmen, um zu sagen: Nicht nur im Bereich der Rechtsprechung gibt es Personalprobleme, sondern es gibt Personalprobleme auch in Bereichen der Justizverwaltung, wo es nicht um Zweidrittelmehrheiten und Ähnliches geht. Man braucht nur an die Justizwache zu denken, oder an die überfüllten Gefängnisse, oder daran, dass es in Österreichs Gefängnissen jetzt eine um ein Vielfaches kompliziertere Klientel – also Insassen – gibt und nicht mehr Psychiater, nicht mehr Psychologen, nicht mehr Sozialarbeiter.
Frau Ministerin, ich wünsche Ihnen ähnlich
viel Erfolg bei Personalverhandlungen wie in diesem Fall. Sie können diese
Wünsche jetzt im Sinne der österreichischen Justiz mehr als gut brauchen,
glaube ich. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
23.11
Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1081 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Partik-Pablé, Dr. Fekter, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Da nur der eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé, Dr. Fekter, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.