Nun auch noch
eine Bemerkung im Zusammenhang mit der Äußerung des Herrn Bundeskanzlers von
gestern, auf die so stark eingegangen wurde.
Man kann
sicherlich nicht erzwingen, dass jemand eine Entschuldigung zu einer Äußerung
macht. Meine Erfahrung aus langer Zeit im Parlament ist aber – ich hätte
es am liebsten dem Herrn Bundeskanzler persönlich gesagt, aber er ist leider
nicht da –, dass es dann, wenn einem so etwas passiert, das Gescheiteste
ist, dass man sich entschuldigt. Dann ist diese Sache erledigt. Ich glaube,
dass das der normale Umgangston wäre. (Beifall bei der SPÖ und den
Grünen. – Abg. Dr. Fekter: Dann hätte sich der Einem auch
entschuldigen müssen!)
Aber nun zur
wichtigen Frage der Bekämpfung des Terrorismus. Es hat in der bisherigen
Debatte, und zwar in den letzten Redebeiträgen, Aussagen gegeben, wo der eine
Redner auf die Menschenrechte hingewiesen hat und der andere Redner gemeint
hat, man müsste mehr die wirklichen Maßnahmen sehen.
Ich glaube, dass kann kein Entweder-oder sein. Neben den wichtigen Maßnahmen im Bereich der Bekämpfung – rechtlich, technisch, gesetzlich; Europol und Eurojust auf europäischer Ebene, umfassende Landesverteidigung, Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung auf nationaler Ebene – ist gleichzeitig auch die andere Seite zu betrachten, und zwar ist Folgendes zu bedenken:
Erstens: Terrorismusbekämpfung darf nicht zur Einschränkung von Menschen- und Bürgerrechten führen, denn sonst hätten die Terroristen wirklich ihren ersten Sieg erreicht. Die Menschenrechte haben unter allen Umständen zu gelten. Ich glaube, unsere Rechtsordnung muss so stark sein – und ist so stark –, dass sie die Menschenrechte sogar jenen zubilligen muss, die mit Gewalt dagegen auftreten.
Zweitens: Der Kampf gegen den Terrorismus muss sicherlich entschieden und mit den notwendigen Instrumenten geführt werden, aber er muss auf rechtlich gesicherten Beinen stehen, im eigenen Land, in Europa und im Weltmaßstab, deshalb: Ja zu den Konventionen im Europarat. Die EU sollte der EMRK beitreten. Der ICC sollte gestärkt werden. Aber auch eine Ausweitung der Folterkonvention sollte es geben: keine Folter bei Verhören, keine Todesstrafe, auch nicht im Kriegsrecht. Militärische Einsätze in anderen Staaten sollten nur mit deren Zustimmung oder auf Beschluss des Sicherheitsrates stattfinden; wir haben im Irak gesehen, wie leicht aus Tomahawks Bumerangs werden könnten.
Drittens müssen wir darauf achten, dass eine erfolgreiche Anti-Terrorpolitik mehr Terroristen stoppt, als sie vielleicht unbeabsichtigt oder fahrlässig zu schaffen hilft. Und wir müssen uns um die Wurzeln des Terrorismus kümmern. Das ist kein Zeichen einer zögerlichen Terrorismusbekämpfung, sondern des Ausdrucks des Begreifens von Zusammenhängen.
Beides – die technisch-rechtliche Bekämpfung und die Wahrung der Menschenrechte – muss uns in der EU gelingen! (Allgemeiner Beifall. – Abg. Grillitsch: Bis auf den Beginn eine hervorragende Rede!)
14.42
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin hat sich Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig-Piesczek zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.
14.42
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Am 11. September 2001 gab es vier Flugzeuge: zwei davon, Boeing 767, flogen in die Türme des World Trade Center; ein drittes Flugzeug war in Richtung Pentagon unterwegs und kam dort auch zum Absturz; das Ziel des vierten Flugzeugs weiß man bis zum heutigen Tag nicht genau. Es gibt jedoch eine vor allem