Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 124. Sitzung / Seite 128

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nämlich allen Ernstes in den Raum gestellt und diesbezüglich einen Vorstoß gemacht, die Europäische Menschenrechtskonvention im Zusammenhang mit dem Kampf gegen den Terror sozusagen zu relativieren und sie als nicht angemessenes Instrument beziehungsweise als eine Behinderung im Kampf gegen den Terror zu sehen.

Frau Ministerin, ich habe diesbezüglich einen Aufschrei von Ihnen vermisst! – Ist Ihnen, Frau Ministerin, bewusst, dass die Europäische Menschenrechtskonvention in Öster­reich im Verfassungsrang steht (Abg. Dr. Partik-Pablé: Man kann sie ja trotzdem dis­kutieren! Diskutieren kann man sie!), dass die EMRK Teil unserer Verfassung ist? Ist Ihnen bewusst, dass der Schutz von Freiheitsrechten und Grundrechten etwas Ele­mentares ist und dass jeder innerhalb der Europäischen Union vorgebrachte Vor­schlag, die Europäische Menschenrechtskonvention zu relativieren – Kollege Peter Schieder hat das auch in seiner Rede angesprochen, aber nicht so konkret auf diesen Anlassfall bezogen –, mit größter Entschiedenheit zurückgewiesen werden muss? Denn, Frau Ministerin: Wenn wir hier von gemeinsamen Grundwerten innerhalb der Europäischen Union sprechen, dann sind damit genau jene gemeint, die in der Euro­päischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben sind. Und wenn uns der Schutz der gemeinsamen Grundwerte wirklich am Herzen liegt, dann muss es das vor­nehmste, das oberste Ziel österreichischer VertreterInnen in Gremien der Euro­päischen Union sein – und das war ja eines der höchsten Gremien –, sich für den Schutz dieser gemeinsamen Grundwerte einzusetzen. – Das haben wir vermisst, Frau Ministerin! (Beifall bei den Grünen.)

Denn – und es ist mir wirklich ein Anliegen, das zu wiederholen –: Menschenrechte sind unteilbar! Das ist das oberste Prinzip. Wir können diese Unteilbarkeit der Men­schenrechte nicht aus Opportunität, weil uns etwas möglicherweise kulturell nicht passt, oder deshalb, weil etwas eine nicht zu bewältigende Herausforderung zu sein scheint, aufs Spiel setzen.

Daher ist dieser Kampf gegen den Terrorismus (Präsident Dr. Khol gibt das Glocken­zeichen) – das ist mein Schlusssatz, Herr Präsident – ein Kampf, der nicht mit kriegerischen Mitteln, sondern mit zivilgesellschaftlichen und mit polizeilichen Mitteln zu führen ist. (Abg. Scheibner: Das allein reicht nicht aus!) Und dazu werden wir alle unsere Unterstützung leisten. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.33


Präsident Dr. Andreas Khol: Die Debatte wird durch die Wortmeldung von Mag. Posch geschlossen. Restredezeit der Fraktion: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeord­neter.

 


15.33.18

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Das moralische Dilemma des Kampfes gegen den Terrorismus zeigte sich bereits erstmals nach dem Anschlag bei den Olympischen Spielen in München, als sich die Vereinten Nationen aktiv im Kampf gegen den Terrorismus engagieren wollten, sich aber verschiedene arabische, afrikanische und asiatische Mitgliedstaaten wider­setzten mit der Begründung, dass Völker, die unterdrückt und ausgebeutet würden, das Recht hätten, sich zur Wehr zu setzen mit einschließlich der Gewalt. Also: Der Krieg der Terror der Reichen, der Terror der Krieg der Armen?

Ob jetzt religiös verbrämt oder ethnisch-nationalistisch – wichtig und entscheidend ist, dass wenige entschlossene Terroristen mit geringem Aufwand im Verhältnis sehr großen Schaden anrichten können, wobei die Gewalt undifferenziert auch gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt wird, um Angst und Unsicherheit zu erzeugen.

 


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