Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 69

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auch die Arbeitslosigkeit ist in den letzten Jahren enorm angestiegen. – Das wissen Sie alle, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsparteien!

Es ist auch so, dass die Pensionen in den letzten Jahren unter der Inflationsrate ange­hoben worden sind. Das haben wir heute schon von ein paar Kollegen und Kolleginnen meiner Fraktion gehört. Genau aus diesem Grund ist es überfällig, ist es längst überfällig, dass die Ausgleichszulagenrichtsätze erhöht werden!

Frau Bundesministerin – sie ist im Moment nicht anwesend –, wenn Sie uns ausrichten lassen, wir sollten uns die Vorlagen genau anschauen, so kann ich Ihnen sagen, wir haben uns die Vorlagen genau angesehen. Genau deshalb gibt es auch die Kritik­punkte, die heute schon angesprochen worden sind, und genau deshalb stimmen wir auch heute der Ausgleichszulagenrichtsatzerhöhung zu.

Ich möchte auf noch ein Problem eingehen, und zwar: Diese Menschen, die ich jetzt angesprochen habe, haben alle Ihre unsoziale Belastungspolitik der letzten Jahre mittragen müssen. Eine Belastung ist enorm hoch, speziell im kommenden Winter wird sie enorm hoch sein, nämlich die hohen Energiekosten.

Ich bringe daher noch einmal einen Entschließungsantrag ein und ersuche Sie, mitzustimmen und damit zu beweisen, dass Sie nicht für soziale Kälte in diesem Land stehen.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Heidrun Silhavy und KollegInnen betreffend Gewährung eines bun­deseinheitlichen Heizkostenzuschusses

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regie­rungs­vorlage zuzuleiten, damit vom Arbeitsmarktservice, der Sozialversicherung bezie­hungsweise dem Bund für die Monate Oktober 2005 bis April 2006 so rasch wie möglich unbürokratisch ein Heizkostenzuschuss in der Höhe von 40 Euro monatlich an BezieherInnen von Leistungen aus dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Karenz­­geldgesetz, dem Kinderbetreuungsgeldgesetz, dem Sonderunterstützungs­ge­setz, dem Opferfürsorgegesetz, dem Heeresversorgungsgesetz, dem Impfschaden­gesetz, dem Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 sowie an alle Pensions- und Ruhe­genussbezieherInnen nach bundesrechtlichen Vorschriften, die ein Haushalts­einkom­men von unter 875 Euro netto beziehungsweise bei im gemeinsamen Haushalt leben­den Ehegatten bis zum Familienausgleichszulagenrichtsatz von 1 030 Euro im Monat haben, ausbezahlt werden kann.“

*****

Beweisen Sie, dass Sie nicht für soziale Kälte stehen, und stimmen Sie unserem Antrag zu! (Beifall bei der SPÖ.)

11.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Frau Abgeordneter Königsber­ger-Ludwig eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Gewährung eines bundes­einheitlichen Heizkostenzuschusses ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unter­stützt und steht daher auch mit in Verhandlung.

 


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