Präsidentin Mag.
Barbara Prammer: Wir gelangen nun
zum 2. Punkt der Tagesordnung.
Hinsichtlich
dieser Regierungsvorlage wurde dem Familienausschuss eine Frist bis
18. Oktober 2005 zur Berichterstattung gesetzt. Die Verhandlung über
diesen Gegenstand ist daher in dieser Sitzung aufgenommen.
Zur mündlichen
Berichterstattung ist niemand zu Wort gemeldet.
Wir gehen nun in
die Debatte ein.
Als Erste zu Wort
gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
12.09
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Beim Bundesgesetz über die Errichtung der Familie und Beruf Management GmbH handelt es sich formal um die Auslagerung wesentlicher Kompetenzen aus dem Familienministerium und in der Folge um eine neue Rechtsform und um die finanzielle Absicherung für das Institut für Familienforschung.
Bei näherer Sicht entpuppt sich das Ganze als höchst fragwürdige Konstruktion. Es ist dies eine Konstruktion, die ganz offensichtlich nichts bringt, aber viel mehr kostet, die unter größter Eile und mit hohem Druck hier durchs Hohe Haus gepeitscht wird und über die in der Öffentlichkeit gemunkelt wird, dass bestimmte Leute dadurch versorgt werden sollen.
Wenn man sich die wenigen Stellungnahmen ansieht, die trotzdem in den letzten Tagen gekommen sind – ich verweise zum Beispiel auf die Stellungnahme der Vorarlberger Landesregierung, die, wie ich denke, politisch aus Ihrer Sicht höchst unverdächtig ist –, so bekommt auch in diesen den Eindruck einer Konstruktion, die unangemessen teuer ist, bestätigt. Das erklärt zwar nicht, macht aber zumindest deutlich, warum nicht einmal ein Begutachtungsverfahren in dieser Sache durchgeführt wurde.
Es geht darum, dass Kernkompetenzen des Familienministeriums aus dem Familienministerium ausgelagert werden sollen. Es werden hier keine neuen Leistungen erbracht, sondern es geht ausschließlich um Leistungen, die bereits im Ministerium erbracht und wahrgenommen wurden. Im Hinblick darauf stellt sich die Frage, warum, wenn es angeblich darum geht, effizienter zu organisieren und zu koordinieren, dies nicht weiterhin im Ministerium geschehen kann. Wir hören immer wieder das Wort „Unabhängigkeit“. Ich frage: Wo wird hier Unabhängigkeit geschaffen? – Die Frau Bundesministerin hat sich in diesem Gesetzentwurf ein Weisungsrecht in Bezug auf die Geschäftsführung und damit direkteste politische Einflussnahme gesichert. Worin besteht also der Nutzen? – Ich denke, der Nutzen ist ganz klar: Die Ministerin sichert sich weiterhin den direkten unmittelbaren politischen Einfluss, aber sie entzieht sich der parlamentarischen Kontrolle, und auch der Zuständigkeit der Volksanwaltschaft wird hier eine Absage erteilt.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir kennen diese Methode in den letzten Jahren aus vielen unterschiedlichen Bereichen. Da wird umstrukturiert, und was ist dann? – Dann wird auf einmal die neue Struktur mit neuen Leuten besetzt, wunderbar eingefärbt, diesmal in Orange, sonst oft in Schwarz! In diesem Fall wollen Sie sich offenbar den politischen Einfluss über diese Legislaturperiode hinaus sichern, weil speziell Orange nach den letzten Landtagswahlen berechtigterweise die Sorge hat, nicht mehr der nächsten Bundesregierung, wenn überhaupt dem nächsten Parlament anzugehören!