Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 100

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Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zu den Punkten 3 bis 6 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Eine mündliche Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Die Debatte wird eröffnet durch Abgeordnete Silhavy. Ihre Wunschredezeit, Frau Kollegin, beträgt 5 Minuten. – Bitte.

 


13.11.52

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Frauen Ministerinnen! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Um es gleich vorwegzunehmen: Dem Zahnärztegesetz, das ja nur eine Umsetzung einer EU-Richtlinie ist und die notwendige EU-konforme Gesetzeslage in Österreich schafft, werden wir unsere Zustimmung geben.

Zum Zahnärztekammergesetz, zur Ärztegesetz-Novelle und zum Zahnärztereform-Begleitgesetz möchte ich gleich vorwegnehmen, dass Sie in all diesen Vorlagen die massiven und berechtigten Einwendungen in gar keiner Weise berücksichtigt haben. Es stellt sich wieder einmal heraus, dass die ÖVP in typischer „Speed kills“-Manier über die Interessen der Menschen drüberfährt, Verfassungswidrigkeiten in Kauf nimmt und den besorgten Ärztinnen und Ärzten eine Bürde auferlegt. Wir alle in diesem Hohen Haus haben am 11. Oktober einen Brief der Österreichischen Ärztekammer erhalten, die gerade an Sie als Regierungsfraktionen einen wirklich dringenden Appell gerichtet hat, in welchem Folgendes festgehalten ist:

Nach Ansicht der Ärztekammer hat sich herausgestellt, dass der nur ein paar Wochen lange Zeitraum auf Grund der Komplexität der Abtrennung der Zahnärzte von der Ärzte­kammer und vor allem der damit verbundenen vielfältigen behördlichen, wirt­schaftlichen, finanziellen und organisatorischen Erfordernisse und Funktionen viel zu kurz ist. Zu berücksichtigen ist weiters, dass dieser Vorgang einer Kammertrennung erstmalig in Österreich stattfindet und daher eine entsprechend profunde Vorbereitung und Durchführung verlangt, wofür es keine Erfahrungswerte gibt. – Die Vollversamm­lung der Österreichischen Ärztekammer hat daher an uns alle den Appell gerichtet, diese Bedenken im Zug der Ausschussberatungen zu berücksichtigen.

Meine Damen und Herren! Wir haben diese Bedenken in den Ausschussberatungen geltend gemacht. Das hat Sie allerdings leider herzlich wenig interessiert, wie das offensichtlich ohnedies typisch für Sie ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Kollege Rasinger, wenn Sie mir da schon ein Brieferl herhalten, darf ich Ihnen auch das noch sagen: Vielleicht haben Sie heute auch schon Gelegenheit gehabt, die heutige Ausgabe des „Kurier“ zu lesen; ich würde es Ihnen empfehlen. Erstens einmal hat eine Abgeordnete dieses Hauses, nämlich eine, die einer Regierungsfraktion angehört, Frau Kollegin Rosenkranz, dort angedeutet, eventuell gegen die Regierung zu stimmen. Das zumindest lese ich im „Kurier“. Frau Kollegin Rosenkranz wird aber ohnedies heute ihren eigenen Debattenbeitrag abliefern.

Zweitens hat, was viel interessanter ist, die Vizepräsidentin der Wiener Ärztekammer – und ich nehme an, das ist ja nicht niemand für Sie, Herr Kollege Rasinger – fest­gestellt, dass verfassungswidrige Bestimmungen umgesetzt werden sollen, dass laut einem Rechtsgutachten das Stimmgewicht so verzerrt wird, dass das einem Bruch des demokratischen Prinzips und damit einem Bruch der Verfassung gleichkommt. Wenn dieses Gesetz kommt, dann will die Vizepräsidentin der Wiener Ärztekammer zum Verfassungsgerichtshof gehen. So wird es von ihr angedroht. – Ja, Herr Kollege Rasinger, ich weiß schon, dass Sie dann nur mehr Grimassen schneiden. Es hat Sie bis jetzt noch überhaupt nie gestört, ob eine Gesetzesvorlage, die Sie beschlossen haben, verfassungskonform war oder nicht. (Abg. Großruck: Aber euch nicht!)

 


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