Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 99

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13.10.00

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich weiß schon, dass es geschäftsordnungsmäßig keine Verpflichtung der Frau Bundes­ministerin gibt, Fragen, die an Sie gerichtet wurden, zu beantworten, aber ich habe angenommen, dass Sie die Möglichkeit wahrnehmen könnten oder hätten, die Frau Bundesministerin zu ersuchen, die noch offenen Fragen aus der Debatte zu beant­worten, bevor die Debatte geschlossen wird. (Beifall bei den Grünen. – Ruf bei der ÖVP: Die Debatte ist schon geschlossen!)

13.10

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1070 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

13.11.053. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1087 d.B.): Bundesgesetz über die Ausübung des zahnärztlichen Berufs und des Dentisten­berufs (Zahnärztegesetz – ZÄG) (1133 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1091 d.B.): Bundesgesetz über die Standesvertretung der Angehörigen des zahnärztlichen Berufs und des Dentistenberufs (Zahnärztekammergesetz – ZÄKG) (1134 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1088 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (7. Ärztegesetz-Novelle) (1135 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1086 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Dentistengesetz aufgehoben sowie das Bun­desgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Rezeptpflichtgesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das Ausbildungsvorbehaltsgesetz, das All­ge­meine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungs­gesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfall­versicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Sozialversicherung frei­beruflich selbständig Erwerbstätiger geändert werden (Zahnärztereform-Begleitgesetz) (1136 d.B.)

 


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