Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 104

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als die teilweise aufmüpfigen angestellten ÄrztInnen. Das kann es ja nicht sein! Und ganz begradigt wurde das immer noch nicht. (Beifall bei den Grünen und bei Abge­ordneten der SPÖ.)

Es wurde auch diese Nähe von Primarii oder leitenden Ärzten zum Sonnenkönigtum Schüssels nicht begradigt. Auch die werden bevorzugt. Da werden Primarii, wenn nur ein Einziger in der Kurie der angestellten ÄrztInnen ist, ohne dass sie gewählt werden, automatisch zum Kurienobmann-Stellvertreter. Die sind nicht in der Lage, zu sagen –außer mir hinter geschlossenen Türen –, sie wüssten wohin der Zug fährt, man müsste sie viel besser positionieren, sonst würde es dem Gesundheitssystem Österreichs schaden. Nein, sie sind nicht in der Lage, diese Argumente so zu wählen, dass sie auch zum Kurienobmann-Stellvertreter gewählt werden.

Das alles wurde nicht getan. Das heißt, es bleibt uns nichts anderes übrig, als dass wir nur dem Zahnärztegesetz zustimmen, alle anderen Gesetze aber auf Grund dieser Vorfälle ablehnen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.26


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Rosenkranz. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.26.24

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Silhavy, ich werde heute – so wie stets – eine eigenständige freiheitliche Linie vertreten, die sich natürlich nicht immer mit der Linie der Bundesregierung decken wird. Das wird heute einmal der Fall sein, allerdings nicht bei diesem Gesetz. Da ist das schon der Fall, das haben Sie falsch gelesen. So wie ich Ihnen überhaupt zubillige, dass Sie für Lackner eingesprungen sind und deswegen einiges nicht ganz richtig sehen. Sie suchen hier einen Skandal, wo wirklich, Herr Professor Grünewald, keiner ist.

Ich darf als Vorsitzende des Gesundheitsausschusses – das ist bis jetzt noch gar nicht dargestellt worden – für die Kollegen, die nicht im Gesundheitsausschuss sitzen, kurz sagen, worum es geht. Das ist eine ganz pragmatische, sachliche Angelegenheit.

Als Österreich in die EU kam, hatten wir keine eigene Zahnärzteausbildung, sondern die Zahnärzte waren im Rahmen der allgemeinen Medizinausbildung als Mediziner der allgemeinen Heilkunde angeschlossen und haben mit zwei Jahren postgradueller Ausbildung dann ihren Zahnarztberuf ausüben können. Das war nicht EU-konform. Dort ist festgehalten, es muss eine eigene Zahnärzteausbildung mit mindestens fünf Jahren Universitätsstudium geben.

Es hat im Zuge eines Universitätsstudiengesetzes eine Ausbildungsreform gegeben. Seit 1997 ist das so. Die diesbezüglichen Bestimmungen im Ärztegesetz allerdings waren der EU zu wenig differenziert, zu wenig unterschieden. Es kam zu einem Vertragsverletzungsverfahren. Im Rahmen dieses Verfahrens hat sich Österreich bereit erklärt, begrifflich und in den Gesetzen eine genauere Unterscheidung zwischen Zahnärzten und Ärzten der Allgemeinmedizin zu treffen.

Und genau das ist jetzt passiert. Es gibt ein Zahnärztegesetz, das das Berufsbild der Zahnärzte differenziert und von dem der Ärzte unterschieden darstellt. Daraus ergibt sich natürlich eine Ärztegesetz-Novelle. Und weil es im Zuge einer eigenständigen Zahnärzteausbildung auch eine eigenständige Zahnärztekammer gibt, gibt es eben auch im Ärztegesetz Novellierungsbedarf – das sind die ersten drei Vorlagen –, im Zuge dieser Novellierungen muss es dann natürlich auch in anderen Gesetzen des Gesundheits- und Sozialbereichs zu begrifflichen Änderungen kommen. (Abg. Silhavy: Auch zu qualitativen Änderungen!) Das ist das vierte Gesetz: das Zahnärztereform-


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