Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 105

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Begleitgesetz. Das steht hier zu Debatte, und man wird wenig daran finden, was man hätte anders machen können.

Bis zum Schluss – und das ist das Politische – ist mit der Ärztekammer verhandelt worden. Diese war in allen möglichen Veränderungen – und deren hat es doch einige gegeben, da stimme ich Grünewald zu – eingebunden, und Brettenthaler war zum Schluss zufrieden. Das muss man zur Kenntnis nehmen. Dieses Gesetz ist nicht gegen die Standesvertretung zustande gekommen.

Und was die Verfassungskonformität betrifft, gab es eben doch – auch ich verweise darauf – ein Zusammentreffen, das die Frau Bundesministerin am 4. Oktober her­beigeführt hat, bei dem maßgebliche Verfassungsrechtler eindeutig – Bezug nehmend auf eine Protokollanmerkung aus dem Ministerrat – darauf Bezug genommen haben, dass die vorgesehene Lösung verfassungsrechtlich zulässig ist.

Ich meine, wenn etwas wirklich sachlich und pragmatisch ist und es schwer ist, einen politischen Ansatz zu finden, dann sollte man das zur Kenntnis nehmen, die Kirche im Dorf lassen und nicht Skandale suchen, wo keine sind. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

13.29


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Bundesministerin Rauch-Kallat zu uns. – Bitte.

 


13.30.00

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Hohes Haus! Lassen Sie mich am Anfang ganz kurz sachlich auch zum Inhalt dieses Gesetzes etwas sagen und nicht nur zur Gesetzeswerdung. Wir haben neben diesem eigenständigen Berufsrecht für Zahnärztinnen und Zahnärzte auch zahlreiche Verbes­serungen für Patientinnen und Patienten, zum Beispiel die konsumentenfreundliche Aufklärungspflicht über entstehende Kosten und die Kostentragung der Sozialver­sicherung, was ja gerade bei den nicht unerheblichen Kosten für Zahnersatz nicht unwesentlich ist. Wir haben eine umfassende Qualitätssicherung in diesem Gesetz und wir haben erstmals in einem Berufsgesetz schon bei der Einführung eine Verpflichtung vorgesehen, die für Ordinationen einen behindertengerechten Zugang sicherstellt. Das ist, so glaube ich, auch etwas, das für behinderte Menschen ganz besonders wichtig ist.

Lassen Sie mich aber auch ganz kurz über die Neuordnung der Standesvertretung der Zahnärzte gemäß dem Wunsch dieser Berufsgruppe berichten. Es gab eine Umfrage, und letztendlich ist das ein Prozess, der insgesamt 15 Jahre lang gedauert hat. Diese Diskussion ist also nicht neu, sie hat innerhalb der Standesvertretung – sie ist ja hier oben auf der Galerie vertreten, Sie können sie dann nachher alle befragen – rund 15 Jahre gedauert. Auch mich hat sie unmittelbar nach meinem Amtsantritt als Gesundheitsministerin ereilt und auch ich habe mich diesem Thema mit der gebotenen Dringlichkeit gewidmet, denn die Dentisten sind ein auslaufender Berufsstand. Es ging auch um das Überleben der Dentistenkammer, um das finanzielle Überleben, denn diese konnte ja nicht einmal mehr ihre Berufsvertretung aufrechterhalten.

Ich habe dann in einem, ich würde fast sagen, Mediationsprozess versucht, das zwei Jahre zu begleiten. Man kann das durchaus mit einem Scheidungsprozess ver­gleichen. Es gab phasenweise einen Rosenkrieg, wobei das Ganze nicht nur durch die divergierende Auffassung von Zahnärztinnen und Zahnärzten und Ärztekammer einer­seits, sondern auch durch wesentliche Unterschiede und Auffassungsunter­schiede innerhalb beider Berufsgruppen über den Verbleib oder das Verlassen der Berufs­gruppen andererseits erschwert wurde.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite