Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 121

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14.15.37 8. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1085 d.B.): Bundesgesetz zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern (Zoono­sengesetz) (1138 d.B.)

9. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1089 d.B.): Bundesgesetz über die Einrichtung eines Beirates beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen für Fragen der Aus- und Weiterbildung von Personal der amtlichen Kontrolle zum Schutze der Verbrauchergesundheit (Ausbildungs­gesetz Verbrauchergesundheit – AGVG) (1139 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zu den Punkten 8 und 9 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wird verzichtet.

Als erster Redner gelangt Herr Abgeordneter Wöginger zu Wort. Seine Redezeit beträgt 2 Minuten. Ich werde die Debatte um 15 Uhr zum Aufruf eines Dringlichen Antrages unterbrechen. – Bitte, Herr Kollege Wöginger.

 


14.16.09

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Beide Gesetze, die wir unter diesem Tagesordnungspunkt beschließen, dienen hauptsächlich der Anpassung an EU-Richtlinien beziehungsweise der Vorbereitung der Durchführung von EU-Vorschriften.

Mit dem einen Gesetz schaffen wir einen Beirat beim Ministerium, der für Fragen der Aus- und Weiterbildung von Personal der amtlichen Kontrolle zum Schutze der Ver­brauchergesundheit zuständig ist und somit hilft, ein hohes Niveau in diesem Bereich sicherzustellen.

Angesprochen sind vor allem die Bereiche Lebensmittelsicherheit, Futtermittelkontrolle, Veterinärwesen und Tierschutz. Gerade in Tagen wie diesen ist der Bereich der Verbrauchergesundheit besonders zu beachten.

Die bisherige Situation dieser amtlichen Kontrollorgane ist geprägt durch ein Neben­einander verschiedenster Ausbildungsaktivitäten sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene.

Es existieren diverse Ausbildungsverordnungen in den Ländern, und zwischen den zuständigen Stellen, zwischen den einzelnen Bereichen gibt es nur eine geringe Koordinations- und Kooperationsdichte, obwohl es verwandte Themen und Inhalte sind.

Im Sinne der Verbrauchergesundheit für unsere Bürgerinnen und Bürger schaffen wir somit eine qualitativ hoch stehende Aus- und Weiterbildung, die dem letzten Stand der Wissenschaft entspricht, sowie Voraussetzungen für bundesweit einheitliche Lern- und Prüfungsunterlagen und ermöglichen eine bessere Nutzung der vorhandenen Res­sourcen von Bund und Ländern

Mit dem zweiten Gesetz, dem so genannten Zoonosengesetz, wird die Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern geregelt.

Zur Erklärung: Zoonosen sind Krankheiten, die von Tieren auf Menschen übertragen wer­den können.

 


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