Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 126

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Gesetzentwurf zur Überwachung von Zoonosen und Zoonosenerregern wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, aber nicht nur das. Durch das Gesetz soll vor allem auch eine bessere Koordination und Einheitlichkeit der Gesetzeslage innerhalb Österreichs geschaffen werden.

Man denkt sich immer wieder, das ist ja ohnehin so leicht gemacht. Offensichtlich stimmt das aber nicht: Im Zuge des Föderalismus der Bundesländergesetzgebung ist es da zu internen Kollisionen gekommen, und diese müssen wir beseitigen.

Den ersten Schritt in die richtige Richtung haben wir schon im Vorjahr mit dem bundes­einheitlichen Tierschutzgesetz gemacht. Was soll also jetzt mit der Einheitlichkeit dem Zoonosengesetz weitergegeben werden? Was müssen wir bundeseinheitlich klären? – Einmal die Bestandsaufnahme: Was ist eine Zoonose? Welche Krankheiten kann sie auslösen? Wer ist dann wirklich für die Bekämpfung zuständig? Wer zahlt die Verwal­tungsabgaben, wer die Entlohnung für die Untersuchungen? – Das ist bis jetzt nicht geklärt.

Wie schaut es bei Entschädigungszulagen aus? Nun werden diese sehr unterschied­lich in jedem Bundesland behandelt. Die Rolle der Tierärzte vor Ort gegenüber dem Amtstierarzt muss ebenfalls geklärt werden.

Bei Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ist diese Zusammen­fassung von 28 verschiedenen Gesetzen erfolgreich abgewickelt worden, und Ähn­liches soll jetzt bei der Zoonosenmaterie gelingen.

Es ist schon erwähnt worden, dass die Einrichtung einer Bundeskommission für Zoonosen diese enge und koordinierte Zusammenarbeit der Bereiche Futtermittel­wesen, Veterinärwesen, Lebensmittelangelegenheiten und Gesundheitswesen auf Bundesebene gewährleisten soll. Experten aus den verschiedenen Bereichen der Ministerien und der Länder sowie der Agentur für Gesundheit und Ernährungs­mittel­sicherheit sollen dabei mitwirken und mit entscheiden. Mit diesem Gesetzentwurf sind auch Kriterien für Referenzlaboratorien festgelegt.

Dass es in unserem Land, speziell jetzt bei den vielen panischen Meldungen, effizient und schnell zur Klärung von Zoonosenerkrankungen und ‑gefahren kommen muss, ist ein Gebot der Stunde. Ich freue mich, dass die Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen diese Punkte sehr ähnlich sehen. (Beifall bei der ÖVP und den Frei­heitlichen sowie des Abg. Dr. Niederwieser.)

14.34


Präsident Dr. Andreas Khol: Letzter Redner hiezu ist Herr Abgeordneter Doppler. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.34.49

Abgeordneter Anton Doppler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gründe, Vorteile und Notwendigkeiten dieser beiden Gesetzesvorlagen sind hinlänglich erläutert und erklärt worden, und ich glaube, es ist auch mehrmals zum Ausdruck gekommen, dass die Verabschiedung so notwendiger Gesetzesvorgaben und ‑vorlagen erfreulich ist, dass sich alle vier Parteien diesbezüglich einig sind und diesen Vorlagen zustimmen.

Trotz all dem, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus, möchte ich zu die­sem Punkt noch zwei Dinge anmerken. Es ist wirklich sehr erfreulich, dass eben künftig die Aus- und Weiterbildung besser koordiniert und die Bundes- und Landeskompeten­zen besser geregelt werden und dass somit auch für den Verbraucherschutz besondere Vorteile entstehen und damit auch die Konsumenten in Österreich davon profitieren.

 


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