Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 183

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Johann Maier. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


17.36.05

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht um Fragen der Lebensmittelsicherheit, es geht um Fragen der Umweltbelastung durch Pestizide, durch nicht zugelassene, durch illegale Pestizide. Herr Bundesminister, ich kann Ihrer Argumentation in einigen Bereichen sehr wohl folgen, aber in den meisten nicht. Sie betreiben hier Realitätsverweigerung.

Ich stimme Ihnen zu, dass die Behörde, das Bundesamt für Ernährungssicherheit, in dieser Frage korrekt gearbeitet, auf einen anonymen Hinweis reagiert und 53 Tonnen beschlagnahmt hat. Die Frage, die wir uns allerdings stellen müssen, ist – Herr Kollege Pirklhuber hat das angeschnitten –, warum es dann zu keiner Probenziehung und zu keiner Analyse gekommen ist.

Manche von Ihnen sagen: Schauen wir uns das Strafverfahren an! Wir haben ein Offizialdelikt, das ist der § 176 Strafgesetzbuch, dabei geht es um die Gemein­gefähr­dung eines großen Teils der Bevölkerung. – Was passiert, wenn das Beweismittel nicht da ist? – (Abg. Dr. Pirklhuber: Richtig!) Ich frage die Vertreter der Regierungsparteien: Sagen Sie mir, kann jemand wegen Mordes verurteilt werden, wenn der Ermordete nicht da ist, wenn der Ermordete nicht gefunden wird? Herr Bundesminister, was glau­ben Sie, wird in dem Verfahren passieren? – Ich kann es Ihnen sagen: Die Staats­anwaltschaft wird das Verfahren einstellen, weil die Gemeingefährdung auf Grund einer Analyse nicht nachweisbar ist. Ich halte daher das Pflanzenschutzmittelgesetz in dieser Frage für absolut novellierungsbedürftig.

Zu Ihrem Hinweis, wie vorsichtig man aus datenschutzrechtlichen Gründen sein muss: Ich stimme Ihnen zu. Ich bin stellvertretender Vorsitzender des Datenschutzrates. Aber nur zu Ihrer Information als Nichtjurist: Jedes Strafverfahren ist öffentlich. In diesem Fall geht es um Fragen der Gemeingefährdung. Nach dem Datenschutzgesetz – schauen Sie nach: § 1 DSG – muss es zu einer Interessenabwägung kommen. Die Frage, ob unter diesen Voraussetzungen die Öffentlichkeit informiert werden kann, ist durch die zuständigen Behörden zu klären.

Unabhängig davon sollten wir uns überlegen, ob wir nicht im Lebensmittelgesetz, im Pflanzenschutzmittelgesetz eine Ermächtigung der Behörden einführen und auch in diesem Bereich erweitern sollten – das geht zurück auf eine Entscheidung des VwGH –, dass die Öffentlichkeit über diese Risken rechtzeitig informiert wird. – Das nur zu dem.

Herr Bundesminister, die Probleme im Pestizidbereich liegen aber ganz woanders. Sie liegen im Bereich der Anwendungskontrolle. Hohes Haus, erinnern Sie sich: Im Jahr 2003, von 1. bis 5. Dezember 2003 fand der Besuch der EU-Kommission in Österreich statt, bei dem einerseits das In-Verkehr-Bringen von Pflanzenschutzmitteln nach der entsprechenden EG-Richtlinie, aber auch der Anwendungsbereich kontrolliert wurde.

Und Sie wissen, Herr Bundesminister: Bis zu diesem Zeitpunkt wurde die Anwendung von Pestiziden auf landwirtschaftlichen Betrieben in keinem Bundesland überprüft. Es gab, Herr Bundesminister, keine einzige Untersuchung durch die Länder. Ich zitiere eine Anfragebeantwortung, die ich von Ihnen im letzten Jahr bekommen habe, in der genau darauf hingewiesen wird, dass die Zuständigkeit der Länder gegeben ist. Darin heißt es: „Die Umsetzung der amtlichen Kontrollmaßnahmen im Bereich der Anwen­dung von Pflanzenschutzmitteln in nationales Recht liegt im Kompetenzbereich der Länder.“

 


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