Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 190

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die Regierungsvorlage 1092 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Rezeptpflichtgesetz, das Medizinproduktegesetz, das Tier­arznei­mittelkontrollgesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicherungsgesetz und das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002 geändert werden.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Arzneimittelgesetzes) wird wie folgt geändert:

a) In Z 25a lautet § 57 Abs. 1 Z 5 lit. c:

„c) zur Aufrechterhaltung der Arzneimittelversorgung im Inland, wenn dies im Zusam­menhang mit einer Katastrophe, terroristischen Bedrohung, kriegerischen Auseinan­der­setzung oder einer Pandemie unbedingt erforderlich ist,“

b) In Z 25a lautet § 57 Abs. 1 Z 5a:

„5a. Unternehmen und Organisationen, die der Aufrechterhaltung der Grundversorgung der Bevölkerung dienen und die auf der Grundlage eines zwischen dem Bund oder einem Land und einem Hersteller, Depositeur oder Arzneimittel-Großhändler abge­schlos­senen Vertrags über die Sicherstellung der Aufrechterhaltung der Arzneimittel­versorgung im Zusammenhang mit einer Pandemie, kriegerischen Auseinandersetzung oder terroristischen Bedrohung ihrerseits Einzelverträge zum direkten Ankauf eines Arzneimittels für den Bedarf der eigenen Mitarbeiter abgeschlossen haben,“

Begründung:

Die Überarbeitung der Z 5 lit. c und der Z 5a verfolgt nicht zuletzt zum Ziel der leichteren Lesbarkeit, den Text auf den maßgeblichen Tatbestand zu reduzieren, wobei der umfassende Ausdruck „im Zusammenhang mit“ in entsprechenden Gefährdungs­situationen u. a. auch Maßnahmen der Vorbeugung oder Bevorratung abdeckt. Eine gesonderte Erwähnung im Gesetzestext selbst ist daher entbehrlich.

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Sehr geehrte Damen und Herren! Beim vorliegenden Gesetz geht es darum, dass die Bolar Provision in Österreich möglichst rasch umgesetzt werden soll, um die Generika­forschung und damit tausende Arbeitsplätze in Österreich zu erhalten, die gefährdet sind, weil Firmen überlegen, bei Wegfallen dieser Bolar Provisionen für den For­schungsbereich der Generika Österreich zu verlassen. Damit kann auch eine einfache Anfrage des Kollegen Riepl aus dem Ausschuss beantwortet werden: Es geht um österreichische Arbeitsplätze und um den Erhalt von österreichischen Arbeitsplätzen.

Den Ausführungen von Kollegin Haidlmayr sei hinzugefügt, dass die Eindämmung von Naturalrabatten im Bereiche des Erstattungskodex ein guter Weg ist. Wie weit die restlichen Überlegungen zu Naturalrabatten angebracht sind oder nicht angebracht sind, die etwa Kollege Riepl in seiner Wortmeldung für die Versichertengemeinschaft vorgebracht hat, wird der eingerichtete Untersuchungsausschuss im Rechnungshof­ausschuss ohnehin zutage fördern. Ich denke nicht, dass viele der Forderungen, die von Seiten der Sozialversicherungsträger erhoben werden, gerechtfertigt sind, denn wenn die Sozialversicherungsträger 23 Prozent Geldrabatt von Apotheken für Medika­mente in hohen Preisklassen als Mengenrabatt lukrieren, halte ich es für zumindest nicht ganz realistisch, gleiche Rabatte der Apotheken in ihrem Geschäftsverkehr mit der Pharmaindustrie oder den Depositeuren als nicht gerechtfertigt und ablehnenswert zu betrachten.

 


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