Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 220

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Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Hakl. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.44.46

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Wir ändern heute die Spaming-Regelung, und ich gebe zu, dass ich das bis zu einem gewissen Grad bedauere, weil ich der festen Überzeugung bin, dass wir dem Schutzzweck der Norm, nämlich natürliche Personen stärker zu schützen als Unternehmen, mit der bisherigen Regelung eigentlich zielgerichtet entsprochen haben. In Österreich kennt das Recht nämlich den Unternehmensbegriff und den Konsumen­tenbegriff. Allerdings war es nicht möglich, unseren Kollegen bei der Europäischen Union davon zu überzeugen, dass wir dem mit unserer Definition eigentlich genauer entsprochen haben als nach dem Wortlaut der Richtlinie, ins österreichische Gesetz 1 : 1 übernommen.

Wir wollten es trotzdem nicht auf ein Verfahren ankommen lassen und haben es dem Wortlaut der Richtlinie entsprechend angepasst. Ich muss aber dazu sagen, dass wir uns bewusst sein müssen, dass wir damit die lästigen Spam-Mails nicht loswerden. Die meisten davon kommen aus dem Ausland.

Das bedeutet auch einen großen volkswirtschaftlichen Schaden, denn wenn wir im öster­reichischen Recht immer noch strenger werden, was die Unternehmen angeht – business-to-business-Geschäfte und auch Direktwerbung müssen nach meiner Auffassung in Zeiten wie diesen möglich sein – und permanent weitere Einschrän­kun­gen vornehmen, tut das dem österreichischen und dem europäischen Wirtschafts­wachstum im Verhältnis nicht gut.

Wir haben die Regelung jetzt trotzdem geändert. Die Erläuterungen sind mit den Beamten der Europäischen Kommission besprochen und erläutert worden. Diese Auslegungsmaximen dürften zulässig sein, sinnvoll sind sie auf jeden Fall.

Des Weiteren ändern wir beim Universaldienst, dass man in Zukunft, weil wir bereits Markt haben, die Auskunftsdienste nicht mehr ausschreiben muss und der Universal­dienst Gewährende diesen Universaldienst in Hinkunft nicht mehr bereitstellen muss. Das erfolgt auch in einem geordneten Verfahren. Der bisherige Verpflichtete bekommt einen Bescheid. Ich hoffe, dass in Zukunft noch mehr Universaldienstleistungen im Wettbewerb erbracht werden, bis wir gar keinen Universaldienstleister mehr brauchen werden. Das wäre der Optimalzustand. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.47


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Dr. Gabriela Moser. 5 Minuten Wunschredezeit. (Abg. Dr. Gabriela Moser – auf dem Weg zum Rednerpult –: 2 Minuten!) Sie wollen nur 2 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.

 


19.47.33

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­te Staatssekretäre! Meine Damen und Herren! Die Debatte anlässlich der Novelle des TKG ist mir noch in groben Umrissen im Gedächtnis. Frau Kollegin (in Richtung der Abg. Mag. Hakl), damals haben Sie ja darauf gedrungen, dass das beschlossen wird, was heute saniert und korrigiert wird. Darum bin ich sehr froh über diese Korrektur, und entgegen dieser Kontra-Wortmeldung, die von unserem Meldenden da eingefügt worden ist, unterstütze ich diesen Regierungsantrag.

Wir selbst haben ja, genauso wie der Kollege von der SPÖ, einen Antrag in Richtung Anti-Spam-Regelung schon früher eingebracht, und ich bin froh, dass wir jetzt dann EU-rechtskonform unterwegs sind und dass auch die Interessen der Behinderten jetzt zentraler berücksichtigt werden als in der ursprünglichen Regierungsvorlage.

 


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