Deshalb unsere Zustimmung, aber auch unser
Bedauern, dass das nicht gleich möglich war. – Danke schön. (Beifall
bei den Grünen. – Abg. Großruck: Warten wir ab und bedauern wir
nicht!)
19.48
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wittauer. 3 Minuten. – Bitte.
19.48
Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Herr Präsident! Werte Staatssekretäre! Es ist erfreulich, dass wir alle dem zustimmen. Es stimmt, Frau Abgeordnete Moser, Sie haben das schon vorher eingebracht. Ich habe Ihnen aber immer gesagt, auch in den Ausschüssen, dass wir daran arbeiten, ein solches Gesetz zu machen. Wir haben es gemacht, und es freut mich, dass wir damit Ihre Zustimmung gewonnen haben. Damit bin ich sicher, dass das eine Vier-Parteien-Materie ist und es zu einer positiven Umsetzung kommt.
Sie haben vorhin erwähnt, dass das Ganze jetzt auch behindertengerechter wird. Ich möchte nun den entsprechenden Abänderungsantrag der Abgeordneten Wittauer, Mag. Hakl, Kolleginnen und Kollegen einbringen:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Antrag 711/A der Abgeordneten Klaus Wittauer, Mag. Karin Hakl betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 und das Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen geändert werden, wird wie folgt geändert:
Es geht im Wesentlichen darum, dass den Interessen behinderter Nutzer besonders Rechnung getragen wird, vor allem in Bezug auf Auswahl, Preis und Qualität, dass, wenn lediglich ein Unternehmer die betriebliche Voraussetzung erbringt, keine Ausschreibungen notwendig sind, und ein paar andere Kleinigkeiten.
Der Antrag ist, glaube ich, verteilt und hinreichend erläutert.
Daher abschließend: Ich freue mich
darüber, dass wir diese Gesetzesänderung gemeinsam beschließen. – Danke.
(Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
19.49
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Wittauer in seinen Grundzügen erläuterte und im Plenum verteilte Antrag der Abgeordneten Wittauer, Hakl ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Wittauer,
Mag. Hakl, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 711/A der Abg. Klaus
Wittauer, Mag. Karin Hakl betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Telekommunikationsgesetz 2003 und das Bundesgesetz über Funkanlagen und
Telekommunikationsendeinrichtungen geändert werden
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Antrag 711/A der Abg. Klaus
Wittauer, Mag. Karin Hakl betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Telekommunikationsgesetz 2003 und das Bundesgesetz über Funkanlagen und
Telekommunikationsendeinrichtungen wird wie folgt geändert: