Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 221

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Deshalb unsere Zustimmung, aber auch unser Bedauern, dass das nicht gleich möglich war. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Großruck: Warten wir ab und bedauern wir nicht!)

19.48


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wittauer. 3 Minu­ten. – Bitte.

 


19.48.35

Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Herr Präsident! Werte Staatssekretäre! Es ist erfreulich, dass wir alle dem zustimmen. Es stimmt, Frau Abgeordnete Moser, Sie haben das schon vorher eingebracht. Ich habe Ihnen aber immer gesagt, auch in den Ausschüssen, dass wir daran arbeiten, ein solches Gesetz zu machen. Wir haben es gemacht, und es freut mich, dass wir damit Ihre Zustimmung gewonnen haben. Damit bin ich sicher, dass das eine Vier-Parteien-Materie ist und es zu einer positiven Umsetzung kommt.

Sie haben vorhin erwähnt, dass das Ganze jetzt auch behindertengerechter wird. Ich möchte nun den entsprechenden Abänderungsantrag der Abgeordneten Wittauer, Mag. Hakl, Kolleginnen und Kollegen einbringen:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Antrag 711/A der Abgeordneten Klaus Wittauer, Mag. Karin Hakl betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 und das Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen geändert werden, wird wie folgt geändert:

Es geht im Wesentlichen darum, dass den Interessen behinderter Nutzer besonders Rechnung getragen wird, vor allem in Bezug auf Auswahl, Preis und Qualität, dass, wenn lediglich ein Unternehmer die betriebliche Voraussetzung erbringt, keine Aus­schreibungen notwendig sind, und ein paar andere Kleinigkeiten.

Der Antrag ist, glaube ich, verteilt und hinreichend erläutert.

Daher abschließend: Ich freue mich darüber, dass wir diese Gesetzesänderung ge­mein­sam beschließen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

19.49


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Wittauer in seinen Grund­zügen erläuterte und im Plenum verteilte Antrag der Abgeordneten Wittauer, Hakl ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Wittauer, Mag. Hakl, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 711/A der Abg. Klaus Wittauer, Mag. Karin Hakl betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 und das Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen geändert werden

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Antrag 711/A der Abg. Klaus Wittauer, Mag. Karin Hakl betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 und das Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen wird wie folgt geändert:

 


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