frühestens mit 1. März 2006 in Kraft treten.
Die in § 36 Abs. 1 Z 1 lit. d genannten Ermächtigungen
dürfen bereits vor dem 1. Oktober 2006 ausgesprochen werden.’“
Begründung
Zu Z 1:
Diese Reglung war bereits im
Abänderungsantrag des Verkehrsausschusses enthalten, wurde aber durch ein
redaktionelles Versehen in die gegenständliche Fassung nicht übernommen. Dies
ist somit nachzuholen.
Zu Z 2:
Der Inhalt des
Vormerkdeliktes Verstoß gegen die Kindersicherung soll unverändert bleiben. Es
sind daher auch die Fälle der ungesicherten Beförderung auf den Vordersitzen
mitzuerfassen (durch § 106 Abs. 5 dritter Satz und § 106
Abs. 6 letzter Satz).
Zu Z 3:
Die Bestimmung des § 6 Abs. 2
betreffend die A-Ausbildung parallel zur L17 Ausbildung soll wie § 18
Abs. 1a bereits mit 1. März 2006 in Kraft treten.
Ebenso der Wegfall der
Möglichkeit die praktische Prüfung bereits 2 Wochen vor Vollendung des
Mindestalters abzulegen.
*****
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner
ist Herr Abgeordneter Wattaul. Freiwillige Redezeitbeschränkung:
2 Minuten. – Bitte.
20.22
Abgeordneter Anton Wattaul (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Ich denke, diese Novelle ist ein weiterer Schritt unseres Ministers, der auch mit Zahlen belegen kann, wie wichtig ihm die Verkehrssicherheit ist. Wir wissen, dass wir die Zahl der Verkehrstoten senken konnten. Ich denke, dass dieses Führerscheingesetz auch eine moderne, zeitgemäße Gestalt bekommt. Wenn man in andere Länder schaut, dann sieht man, dass es dort schon seit 15 Jahren Scheckkarten-Führerscheine gibt, und dort funktioniert das.
Bei einem Punkt muss ich der Opposition Recht geben: Wir müssen alles daransetzen, dass der Führerschein billiger wird. Der Führerschein ist einfach zu teuer in Österreich. Es wird mit dem Gesetz ermöglicht, dass der Führerschein überall gemacht werden kann. Ich denke da zum Beispiel an diese „Urlaubs-Führerscheine“, die es früher in Kärnten gegeben hat: Schnellkurse mit einer Dauer von zwei Wochen. Das wird in Zukunft wieder möglich sein und wieder einen gewissen Konkurrenzkampf unter den Fahrschulen auslösen.
Ich denke aber, man sollte sich auch einmal hinsichtlich der Zugangsbestimmungen für Fahrschulen etwas einfallen lassen, vor allem was die Ausstattungen der Fahrschulen betrifft, denn es ist schwierig, eine neue Fahrschule zu gründen. Amerika zeigt, wie es gehen kann: Dort kostet der Führerschein 30 Dollar. Warum kostet er in Österreich 1 500 €? – Das ist ganz einfach zu teuer. An dem müssen wir gemeinsam arbeiten. Insgesamt aber begrüße ich diesen Schritt. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
20.24