Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 272

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Kößl zu Wort. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


22.12.06

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Ge­schätzte Damen und Herren! Das war jetzt natürlich Polemik pur, keine Sachpolitik und weit weg von der Realität.

Du weißt genauso gut wie ich, dass diese Gesetzesänderung erforderlich ist, weil mit 1. Jänner 2006 laut EU-Recht eine Aufenthaltsberechtigung für Erntehelfer und Saisonniers nur mit Visum möglich ist, und du weißt ebenfalls ganz genau, welche Situation hier hervorgerufen worden wäre, wenn wir nicht eine Gesetzesänderung durchgeführt hätten oder durchführen würden.

Die Erntehelfer und Saisonniers kommen hauptsächlich aus dem Bereich Rumänien, Bulgarien und Kroatien zu uns. Dort gibt es an und für sich keine Visapflicht. Es würde dieses Gesetz also ad absurdum geführt werden. Daher glaube ich, dass es wichtig ist, dass wir in diesem Bereich eine gesetzliche Regelung gefunden haben, die im Land im Zusammenwirken mit den Arbeitgebern, aber auch mit den Saisonniers und Ernte­helfern durchgeführt wird.

Ich glaube, dass es ganz wichtig ist, dass eine zusätzliche Sicherung eingebaut wurde und dass die Fremdenpolizei eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen muss. Mit dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung geht man zum AMS, und erst in der Folge wird dort eine Arbeits- und Beschäftigungsbewilligung ausgestellt. Wenn Sie daran nicht das Mehr an Sicherheit und Qualität erkennen, dann verstehe ich das Ansinnen der Opposition wirklich nicht mehr!

Ebenso ist es nicht richtig, wenn erklärt wird, dass damit der Arbeitsmarkt durch­einander gebracht wird. Von der Quote her ist bei der Quotenregelung kein einziger Erntehelfer oder Saisonnier dazugekommen. Diese Zahl ist festgelegt, und man weiß auch ganz genau, dass die entsprechende Frist von sechs Wochen einzuhalten ist.

Weil die Selbständigen angesprochen wurden: Ich glaube, auch diesbezüglich ist eine wesentliche Besserstellung beziehungsweise Qualitätsverbesserung im Gesetz ver­ankert. Die Möglichkeit der Kontrolle durch die Fremdenpolizei hat es schon seit dem Jahre 1993 gegeben, zusätzlich wird es nun aber auch möglich sein, dass das AMS in Zweifelsfällen Kontrollen durchführt beziehungsweise sich einschaltet. Und zusätzlich gibt es die Kontrolle der KIAB, also die Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung.

Es wäre sicherlich in keiner Weise sinnvoll, all diese Anträge zu kontrollieren. Es gibt Hunderte gleich gelagerter Anträge, und es genügt, wenn man drei, vier davon anschaut, vom AMS prüfen lässt und in der Folge diese Bewilligung erteilt. Wir wissen auch ganz genau, von welcher Größenordnung wir sprechen. Wir sprechen von rund 1 500 Anträgen, wobei 80 Prozent der Anträge von Kolporteuren und Prostituierten sind. Von diesen 1 500 sind rund 200 von Männern und 1 200 von Frauen, die in dieser Selbständigkeit gehandelt werden.

Ich bitte, doch dieses Mehr an Qualität bei dieser gesetzlichen Regelung zu sehen und sich nicht polemisch hier herzustellen und zu erklären, dass der Arbeitsmarkt durch­einander gebracht wird und dass es zu mehr Scheinselbständigkeiten kommt. Das Gegenteil ist der Fall: Durch diese gesetzliche Regelung kommt es zu einem Mehr an Sicherheit und an Qualität. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Frei­heitlichen. – Zwischenruf des Abg. Öllinger.)

22.16

 


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