mittel einzulegen, die naturgemäß nichts anderes zum Ziel haben, als den Aufenthalt von Fremden in Österreich weiterhin zu ermöglichen, zu kriminalisieren.
Mein – fast gegen meine Natur – übergroßzügiges Angebot: Lösen wir es doch, wenn es schon nicht im Gesetz geht, über Ausschussfeststellungen, sodass der Wille des Gesetzgebers in einer Ausschussfeststellung festgelegt wird. Wir meinen nicht Caritas-Mitarbeiter, Mitarbeiter des Evangelischen Flüchtlingsdienstes. Diese wollen wir nicht kriminalisieren. – Auf das sind Sie aber nicht eingegangen! Sie sind darauf nicht eingegangen – und damit zeigen Sie Ihre wahren Absichten! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Scheibner: Natürlich, dass wir das Unrecht verhindern wollen!)
Deshalb bringe ich folgenden Abänderungsantrag ein:
Artikel I Z 10 lautet wie folgt:
„§ 115 Abs. 1 wird ersatzlos gestrichen. In § 115 erhalten die Abs. 2 bis 5 die Nummerierung 1 bis 4.“
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Jetzt komme ich zu einem dritten Punkt. Geschätzte Frau Ministerin, ich spreche jetzt nicht von der „Visa-Affäre“, obwohl ich das jetzt so oft auf ORF.at gelesen habe, sondern spreche über das, was in Ihrem Ressort beziehungsweise im Außenministerium im Moment passiert. Sehr verehrte Frau Ministerin Prokop, Sie sind noch nicht so lange mit dem Fremdengesetz befasst, dass man Ihnen alles vorwerfen könnte, aber lange genug jedenfalls, waren doch Sie diejenige, die das Fremdenrechtspaket hier ins Haus gebracht hat und mit großer Mehrheit durchbringen konnte. (Abg. Kößl: Gott sei Dank!)
Das österreichische Fremdenrecht begünstigt die Vertuschung solcher Vorgänge wie jene, die jetzt ruchbar geworden sind, und zwar deshalb, weil es in Österreich so ist, dass Visa begründungslos erteilt, aber auch begründungslos abgelehnt werden können und dass es kein Rechtsmittel bei begründungsloser Ablehnung gibt. Weiters ist es so, dass die Verfahren in den Botschaften völlig intransparent sind (Abg. Kößl: Nur ist diese Vorgangsweise weit besser!), dass die Ehrlichen bestraft werden, weil sie sozusagen in die Warteschleife kommen und monatelang auf ihr Visum warten müssen.
Liebe Frau Ministerin, fahren Sie einmal nach Sarajewo und schauen Sie sich an, was dort los ist! Die Situation ist nämlich die, dass die Angehörigen jener Menschen aus Bosnien-Herzegowina, die heute hier bei uns leben und deren Angehörige nichts anderes wollen, als Verwandtenbesuche in Österreich zu machen, von der Republika Srpska nach Sarajewo fahren, zurückfahren, wieder hergeschickt werden, tagelang warten müssen – und das, obwohl sie ausschließlich ehrliche Absichten haben und lediglich einen Verwandtenbesuch machen wollen!
Da gibt es diese Begünstigung durch unsere
Gesetzeslage, wo dann eben Geschäftemacher kriminell beziehungsweise wider das
österreichische Gesetz handeln. Und da sollte man sich doch den Kopf darüber
zerbrechen, wie man das System sozusagen unanfällig macht für Korruption, und
man sollte im Sinne jener ehrlichen Visa-AntragstellerInnen handeln, die ich
vorhin angesprochen habe. Insgesamt wäre eine menschliche, eine menschenwürdige
und dem Gastland Österreich entsprechende Vorgangsweise dabei
angebracht. – Danke. (Beifall
bei den Grünen. – Abg. Öllinger: So ist es!)
22.22
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bevor Herr Abgeordneter Fauland zu Wort kommt, stelle ich noch fest, dass der Abänderungsantrag der Frau Abgeordneten