Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 288

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nur eine kleine Gruppe, die Reisen in die USA unternehmen wird und jetzt sozusagen keinen Reisepass mehr hat – tätig werden, gemeinschaftlich etwas schaffen kann. Gemeinschaftlich EU-Recht in Österreich in gewisser Hinsicht päpstlicher als der Papst vollziehen zu wollen, das wird jedoch mit den Grünen ganz bestimmt nicht möglich sein. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

23.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Gaál. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


23.03.24

Abgeordneter Anton Gaál (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es ist wirklich so, wie Kollegin Stoisits gesagt hat, es geht letztlich darum, Nachteile für Österreicher und Österreicherinnen hintan­zuhalten. Daher war es notwendig, das Passgesetz zu novellieren, um so USA-Reisenden Unannehmlichkeiten zu ersparen. Es besteht nunmehr die Möglichkeit, dass ein abgelaufener Reisepass für ein Jahr verlängert wird. Dies ist notwendig geworden, weil, wie bereits gesagt, bei Pässen, die nach dem 25. Oktober 2005 ausgestellt wurden, nur dann kein Einreisevisum in die USA benötigt wird, wenn diese über biometrische Erkennungsmerkmale verfügen. Die Verlängerung – und das ist erfreulich – ist unbürokratisch und kostenlos, und daher werden wir dieser Novellierung zustimmen, weil es doch ein Schritt in die richtige Richtung ist.

Sicher noch nicht der Weisheit letzter Schluss im Hinblick auf mehr Sicherheit, Herr Kollege, aber es ist doch ein Sicherheitsgewinn da und auch ein noch fälschungs­sichereres Reisedokument. Wie wir schon gehört haben, wird es erst ab 2008 diesen Hochsicherheitspass mit entsprechenden Daten geben. Das ist dann der Beitrag, den wir brauchen, um in der wirksamen Bekämpfung der internationalen Kriminalität, der organisierten Kriminalität erfolgreich zu sein. Es geht uns um eine umfassende Ver­besserung der Sicherheitsstandards, wobei natürlich die noch offenen Fragen daten­schutzrechtlicher Natur einer Klärung und Lösung zuzuführen sind. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

23.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Mag. Maier. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


23.05.23

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist für einen Oppositions­abgeordneten sicherlich absolut erfreulich, wenn ein Antrag angenommen wird. Frau Bundesministerin! Wir erwarten uns – und das haben wir auch im Ausschuss gesagt – gerade von dieser Studie, in der es um die Kosten-Nutzenfrage geht, nämlich darum, was die Biometrie tatsächlich bringt, sehr viel. Dabei geht es insbesondere auch um die Belastung der Passbehörden und der Länder, denn ein Bundesland, nämlich das Bundesland Salzburg, hatte bereits Bedenken angemeldet.

Ich möchte aber doch darauf hinweisen, dass es hier um viel mehr geht. Eines, meine sehr verehrten Damen und Herren, brauchen wir uns nicht vorzustellen, dass nämlich Hochsicherheitspässe, also Pässe mit biometrischen Kennzeichen, die Probleme des Terrors und der organisierten Kriminalität lösen.

Die Frage der Biometrie wird von Datenschützern und Verfassungsrechtlern sehr dif­ferenziert betrachtet. Gerade in der Bundesrepublik Deutschland, aber auch in anderen europäischen Staaten werden diese Systeme als unausgereift und als unsicher bezeichnet. Daher sind wir auch so dankbar, dass es heuer noch zu keiner Ausstellung


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