Der zweite Grund, warum wir zustimmen werden, ist, dass das, wie schon gesagt wurde, auch die Möglichkeit der wechselseitigen Beteiligung oder der Beteiligung der Gesellschaften an den anderen Gesellschaften bedeutet, was wiederum die internationale Wettbewerbsfähigkeit und damit auch die Konkurrenzfähigkeit dieser Gruppierungen vergrößern wird.
Der dritte Grund, warum wir dieses Gesetz sehr begrüßen, ist, dass die Streichung des Akquisitionsverbotes bei ruhender Befugnis wegfällt und damit die Situation für viele junge Ziviltechniker verbessert wird. Sie wissen, diese können jetzt auch bei Architektenwettbewerben teilnehmen, wenn ihre Befugnis ruhend gestellt ist.
Meine sehr
geehrten Damen und Herren, eine Erklärung ist doch zu treffen: Das ist die Unklarheit
zwischen Gesetz und Erläuterung bei § 8 Abs. 1. Da geht es um die Bindung
der Praxis an den sozialversicherungsrechtlichen Status des Praktikanten. Hier
haben auch die Erläuterungen dazu geführt, dass Begriffsbestimmungen, wie etwa
„freies Dienstverhältnis“, nicht ausreichend definiert sind und
Rechtsunsicherheit schaffen. Klarheit ist im Gesetz notwendig, daher werden wir
diesen Punkt ablehnen und erst in der dritten Lesung zustimmen. – Danke
schön. (Beifall bei der SPÖ.)
0.03
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.
0.03
Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Bei der Änderung dieses Ziviltechnikergesetzes geht es darum, den Zugang, der bislang im freiberuflichen Bereich der Architekten oder der Ingenieurkonsulenten über das Ziviltechnikergesetz nur Uni-Absolventen vorbehalten war, nun auch für Fachhochschulabsolventen zu öffnen. Die Praxiszeit, die für die Befugnis zur Ausübung der Ziviltechnikertätigkeit erforderlich ist, ist für beide Absolventen, also jene der Fachhochschulen und jene der Universität, gleich.
Künftig ist es für Architekten mit einer
ruhenden Befugnis möglich, an Wettbewerben teilzunehmen. Das ist wohl das, was
Herr Kollege Moser mit der Möglichkeit der Akquisition meinte. Die ruhende
Befugnis ist dann im Falle einer Auftragserteilung als Folge des Wettbewerbes
zu aktivieren. Ich denke, dass es mit dieser Novelle auch gelingen wird, die
Qualität sicherzustellen, die von der Berufsgruppe der Ziviltechniker erbracht
wird. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
0.04
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Sburny. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.
0.05
Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! (Ruf bei den Freiheitlichen: Drei Minuten!) – Ja, ich werde sie ohnehin nicht brauchen!
Wie gesagt wurde, gibt es etliche positive Änderungen im Hinblick auf den Zugang der FachhochschülerInnen zum Ziviltechnikerberuf. Allerdings haben Sie (in Richtung Regierungsparteien), sofern ich das richtig sehe, letztendlich doch wieder eine Einschränkung vorgenommen. (Zwischenruf der Abg. Dipl.-Ing. Achleitner.) – Haben Sie nicht mehr? – Aha! Die FachhochschulabsolventInnen brauchen doch noch zusätzliche Befähigungen im einen oder anderen Fall! (Abg. Dipl.-Ing. Achleitner: Andere genau-