Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 307

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

eine sehr traditionsbewusste Ausbildungen haben. Der HTL-Ingenieur war immer schon ein sehr begehrter Ingenieur, weil gerade die Ausbildungen an der HTL sehr praxisbezogene und berufsbezogene, aber auch theoretisch abgestimmte Ausbil­dungszweige waren.

Umso besser war es, dass es uns gelungen ist, den FH-Diplomingenieur oder den FH-Magister zu installieren, weil man das, wie wir jetzt sehen, weiter aufbauen kann. Gerade in den Bereichen, wo es um Zivilingenieure und um technische Entwicklungen geht, im Baubereich und im Bereich der Architektur, hat nämlich Österreich, wie bereits gesagt wurde, eine große Tradition. Ich denke, dass wir mit den Bestimmungen, die wir heute hier beschließen werden, diese Tradition fortsetzen werden.

Der einzige Wermutstropfen, der enthalten ist, ist die Bestimmung in Ziffer 11 § 8 (1). Diese hätten wir eventuell auch noch herausverhandeln können, dann hätten wir vielleicht dem Ganzen zustimmen können. Diesem Punkt werden wir also nicht die Zustimmung geben, allen anderen Bereichen geben wir gerne die Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

0.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


0.10.26

Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen sind land­läufig als Geometer oder Landvermesser bekannt. Die Arbeit dieser Berufsgruppe erstreckt sich einerseits in hochtechnischen Bereichen, sei es jetzt die Vermessung von Straßen, Gebäuden und Tunneln, andererseits ist die Verfassung von Teilungs­plänen und Grenzermittlung im Zusammenhang mit der grundbücherlichen Zu- und Abschreibung eine wesentliche Tätigkeit. Daher ist es unbedingt notwendig, dass aus einem technischen Know-how komplexe Rechtskenntnisse insbesondere für diese grundbücherlichen Teilungen zur Verfügung stehen, denn ein Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen arbeitet in erster Linie als so genannter technischer Notar.

Es ist daher notwendig, dass gerade für die Sicherung von Grund und Boden eine hohe Qualität dieses Berufstandes nach wie vor garantiert beziehungsweise gewähr­leistet wird. Deshalb bringe ich einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Mitter­lehner, Hofmann, Achleitner, Kolleginnen und Kollegen ein, der hoffentlich schon verteilt wurde und den ich mit einigen Worten kurz erläutern werde.

Einerseits gibt es für alle Absolventen einer Fachhochschule oder einer Universität ein Praktikum von einem Jahr im Bereich der Grenzvermessung, das insbesondere auf das Liegenschaftsteilungsgesetz bezogen sein muss, das heißt, in österreichischer Grundvermessung getätigt werden muss.

Des Weiteren werden fundierte Kenntnisse im Rahmen einer Ziviltechnikerprüfung nachzuweisen sein, die sowohl Universitätsabsolventen als auch Fachhochschul­absol­venten gleichermaßen ablegen müssen. Bei dieser sind wissenschaftliche Grundlagen über Methoden der Landvermessung, über das Vermessungsgesetz, über das Grund­buchsrecht, über die Baurechtsbestimmungen und die besonderen Raumordnungs­bestimmungen in den Ländern nachzuweisen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Durch diese Abänderung wird man – dessen können wir sicher sein – den hohen Anforderungen an die Qualität, die wir alle stellen, wenn es um die Eigentumssicherung von Grund und Boden geht, gerecht. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

0.12

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite