Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 309

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(6) Befreit von den Prüfungsgegenständen gemäß Abs. 3 Z 1, 2 und 4 sind Bewerber, die an einer Universität oder im Rahmen eines Fachhochschul-Studienganges Prüfun­gen über diese Prüfungsgegenstände erfolgreich abgelegt haben.““

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Felzmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


0.13.29

Abgeordnete Carina Felzmann (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zum Ziviltechnikergesetz einen inter­nationalen Bezug herstellen. Die Architektur ist, wie Sie wissen, Teil der Creative Industries, der Kreativwirtschaft. Es liegt eine neue Studie von September 2005 vor, die von der European Cultural Foundation zum Titel „The ,Creative Sector‘ – An engine for diversity, growth and jobs in Europe“ erstellt wurde.

Herausgekommen ist bei dieser Studie, dass in den untersuchten 31 europäischen Ländern bereits heute über 4,7 Millionen Menschen in diesem Bereich beschäftigt sind, die eine Wirtschaftsleistung von 380 Milliarden € erbringen. Das übersteigt viele tradi­tionelle Industriesektoren. Die Konstellationen sind meistens kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen.

Das entspricht auch den heimischen Architekturbüros, für die es ganz wichtig ist, dass wir dieses Gesetz beschließen, durch das, wie wir gehört haben, gerade die jungen, die kleinen Architekturbüros unterstützt werden. Diese können ab Inkrafttreten dieses Gesetzes an Wettbewerben teilnehmen, auch wenn ihre Befugnis ruhend gestellt ist, und diese Befugnis erst dann wieder anmelden, wenn sie beauftragt werden.

Ein anderer Punkt dieses Gesetzes betrifft den Zugang zum Beruf des Ziviltechnikers für Absolventen von Fachhochschulen, die Gleichstellung der zukünftigen Fach­hochschulen mit der universitären Ausbildung, wobei wir selbstverständlich auf die Quali­tätsstandards Wert legen, und diese werden durch die Prüfungen gewährleistet. Es ist wichtig, dass die Prüfung – unabhängig von der Ausbildung – einheitlich gehal­ten wird.

Wichtig sind weiters die neuen Erlöschungsbestimmungen, die Erleichterungen hinsichtlich des Konkurses bringen. Die Frist für die Wiedererlangung der Berufsbe­rechtigung wird jetzt von fünf Jahren auf drei Jahre heruntergesetzt.

Mit diesem Gesetz leisten wir einen guten Beitrag für die Kreativwirtschaft. Wichtig ist, dass wir in unserer parlamentarischen Arbeit nicht nur sagen, die Kreativität soll Standardfaktor werden, sondern das auch leben – diese Strategie soll sich auch in den Gesetzen widerspiegeln. Schön, dass das heute gemeinsam gelungen ist. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

0.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


 0.15.49

Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätz­ter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dem nun schon zehnjährigen Bestehen von Fachhochschulen in Österreich findet jetzt endlich das Ende der Diskriminierungsphase für Fachhochschulabsolventen statt, und wir begrüßen das natürlich sehr. Die Kolleginnen Achleitner und Felzmann haben schon die ausgezeichnete Ausbildung dieser Menschen angesprochen. Ich glaube, die beste


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