Ist das aus Ihrer Sicht ewiggestrig? Ist das eine Verharmlosung des Nationalsozialismus? Wenn, dann bleiben Sie bei Ihrer Meinung, wenn nicht, dann sollten Sie sich bei mir und bei meiner Fraktion für diese Ungeheuerlichkeit entschuldigen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
0.56
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Wittmann zu Wort. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.
0.56
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein bisschen ist diese gespielte Empörung schon übertrieben, die Kollege Scheibner da an den Tag gelegt hat. (Anhaltende Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Prinz: Entschuldigen Sie sich!) Das ist gespielte Empörung, die hier wirklich fehl am Platz ist!
Sie, nämlich die Abgeordneten der ÖVP und des BZÖ oder der FPÖ, haben den Konsens damit verlassen, dass Sie eine Konsensformulierung, die im Versöhnungsfondsgesetz vorhanden war, verlassen haben. Sie haben auch die Formulierung des Nationalfonds nicht genommen. Das waren alles konsensual erarbeitete Formulierungen, und Sie haben sie ganz bewusst verlassen, weil Sie den Konsens in dieser Frage nicht gesucht haben. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
Sie haben ganz einfach von vornherein Barrieren aufgebaut, die vorher schon abgebaut waren, denn die Formulierung des Versöhnungsfonds im Nachfolgegesetz des Versöhnungsfonds zu übernehmen, wäre wohl das Leichteste gewesen, um einen Konsens zu finden. Aber Sie haben von vornherein, schon in der Diktion bei der Formulierung der Grundlagen, begonnen, den Dissens und nicht den Konsens zu suchen. Und das finde ich verwerflich in einer derartig sensiblen Materie. Da geht es nicht um irgendetwas, da geht es um Findung eines gemeinsamen Weges, der uns Österreich gemeinsam nach außen vertreten hätte lassen. Und Sie haben diese gemeinsame Formulierung bewusst verlassen, weil Sie gewusst haben, dass es keinen Konsens mehr geben kann, wenn Sie die Grundlage des Gesetzes schon in der Diktion verändern.
Das Zweite, was ich überhaupt nicht
verstehen kann, ist, dass Sie den Nationalrat aus diesen Gremien eliminieren. (Abg.
Scheibner: Sie haben nicht zugestimmt und so die Zweidrittelmehrheit
verhindert!) Das ist nicht verfassungsrechtlich notwendig, das ist es
nicht! (Abg. Scheibner: Das ist falsch!) Die
verfassungsrechtlichen Bestimmungen wären nur notwendig gewesen, wenn die
Nationalräte durch den Hauptausschuss zu wählen oder zu entsenden oder durch
den Präsidenten zu bestimmen gewesen wären, was in den Entwürfen drinnen war.
Warum? Weil die Agenden des Präsidenten des Nationalrates dezidiert in der
Verfassung angeführt sind. Auch die Agenden des Hauptausschusses sind dezidiert
in der Verfassung angeführt. Eine Veränderung dieser Agenden hätte daher einer
Verfassungsbestimmung bedurft. (Präsident
Dr. Khol übernimmt wieder den
Vorsitz.)
Aber ein Entsendungsrecht in eine Stiftung sui generis, das machen wir des Öfteren. Ein Entsendungsrecht der Parteien, das vorsieht, die Nationalräte hinzuschicken, wäre auch einfachgesetzlich möglich gewesen (Abg. Scheibner: Das ist falsch!), und ich verstehe nicht, warum die Abgeordneten der ÖVP, des BZÖ oder der FPÖ hier dagegen sind (Abg. Scheibner: Weil das falsch ist!), den Nationalrat weiterhin in die Entscheidungsfindung, was mit diesen Geldern zu passieren hat, zu integrieren, sich selbst eliminieren (Abg. Mag. Stoisits: Weil sie kein Selbstbewusstsein haben!) und es zu einem Selbstbedienungsladen des Bundeskanzlers, der Außenministerin und im