Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 340

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Ich werde zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungs­antrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zu­satz­antrag eingebracht, der die Einfügung eines neuen Abs. 8 in Art. II § 16 zum Inhalt hat.

Wer für diesen Zusatzantrag eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Der Zusatz­antrag bleibt in der Minderheit, er ist abgelehnt.

Die Abgeordneten Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein diesbe­zügliches Zeichen. – Auch der Abänderungsantrag bleibt in der Minderheit und ist daher abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung erteilen, um ein beja­hendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – In dritter Lesung wird der Antrag mit Mehrheit angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

01.44.2737. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (095 Hv 91/05f) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (1113 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 37. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen daher sogleich zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 1113 der Beilagen, Folgendes zu be­schließen:

„In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (095 Hv 91/05f) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig-Piesczek wird im Sinne des Artikel 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig-Piesczek besteht. Daher wird einer behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig-Piesczek nicht zugestimmt.“

 


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