Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / Seite 53

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Frau Kollegin Stoisits, ich hoffe, Sie haben jetzt gesehen, dass es gar nicht möglich ist, Ihren Antrag hier zu beschließen, dass wir aber diese wichtige Vorlage trotzdem in einem Vier-Parteien-Konsens verabschieden können. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.59


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. Redezeit: 3 Minuten; Restredezeit ihrer Fraktion: 7 Minuten. – Bitte.

 


10.59.34

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Scheibner, der Widerstand von unserer Seite wurde wohl von Ihrer Seite provoziert, nachdem Sie von einer ursprünglich kon­sensualen Formulierung eigenmächtig abgegangen sind. Also spielen Sie bitte nicht den Beleidigten! (Abg. Scheibner: Wir sind überhaupt nicht beleidigt! Das waren unflätige Aussagen von Ihrem Abgeordneten Wittmann! Eine Frechheit!) Es hat gute Gründe, warum wir hier Widerstand leisten. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Leid, das Menschen durch Österreicher, seltener auch durch Österreicherinnen in der Zeit des Nationalsozialismus angetan wurde, kann wirklich durch nichts wieder gutgemacht werden. Auch wenn niemand von uns persönlich für nationalsozialistische Verbrechen verantwortlich gemacht werden kann, so haben wir Österreicherinnen und Österreicher alle eine historische Schuld zu tragen.

Es hat lange gebraucht, bis begonnen wurde, diese Vergangenheit auch politisch auf­zuarbeiten. Das Entschädigungsfondsgesetz ist ein ganz wesentlicher Schritt in diese Richtung, in Richtung Aufarbeitung, aber vor allem in Richtung symbolhafter Gerechtig­keit.

Die Antragstellerinnen und Antragsteller sind naturgemäß sehr alt und haben Schreck­liches erlebt, das ihr Leben einschneidend geprägt hat. Mit jedem Tag sinkt die Wahr­scheinlichkeit, dass sie diese symbolhafte Geste der Versöhnung – als mehr kann es wohl nicht gesehen werden – auch selbst entgegennehmen können. Deshalb muss eine möglichst schnelle Auszahlung absolute Priorität haben. Der Rechtssicherheitsge­danke darf gerade in diesem Fall nicht überstrapaziert werden – da gehe ich mit Kolle­gin Stoisits völlig konform –, es kann aber auch nicht gänzlich darauf verzichtet wer­den. Die Vorschüsse müssen rasch und unbürokratisch ausbezahlt werden, denn es ist ohnehin Bedingung, dass die Klagen gegen die Republik oder einzelne Unternehmen zurückgezogen werden. Ich denke, dieser Umstand dürfte es vielleicht so manchem erleichtert haben, dieses Gesetz zu befürworten und vielleicht auch so manche Spende lockerzumachen, vor allem jenen, die weniger von historischer Verantwortung, sondern mehr vom Prozessrisiko motiviert werden.

Wie auch immer: Entscheidend ist, dass wir die Voraussetzung für eine rasche Aus­zahlung schaffen, und entscheidend ist auch, dass die Geschichte unseres Landes und unserer Parteien während der Zeit des Nationalsozialismus und Austrofaschismus konsequent aufgearbeitet wird beziehungsweise dass mit dieser Aufarbeitung endlich begonnen wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.02


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Posch. 3 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


11.02.26

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Hohes Haus! Herr Präsident Khol hat – mit nicht geringem Pathos – gesagt, dass Österreich


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