Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / Seite 65

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ehrenamtlich und mit sehr viel Engagement. Diese Leute besser zu bezahlen ist eine gute Investition in den Sport.

Ein weiterer positiver Aspekt ist mir aufgefallen, nämlich dass die Frauen- und Mäd­chenförderung spezifisch mit Geldmitteln ausgestattet wird. Ich war sehr erfreut, Herr Staatssekretär, als Sie im Ausschuss erwähnt haben, dass eine eigene Studie in Auf­trag gegeben wurde, um die Motivation von Mädchen, jungen Frauen zu erforschen, um zu sehen, wie sie gefördert werden können, damit sie beim Sport bleiben. Es ist ja oft so, dass in der Zeit der Pubertät das Interesse sinkt, und deshalb ist es wichtig, her­auszubekommen, wie wir es schaffen, dass Mädchen und junge Frauen dabeibleiben, sich weiter für den Sport interessieren, mitmachen und nicht aufhören – und wir uns dann nicht wundern müssen, warum weniger Frauen Sport betreiben als Männer.

Also insgesamt ein positiver Punkt – wie auch jener, dass die Kontrolle verbessert wurde, was Dieter Brosz auch schon angesprochen hat. Es ist wirklich einer der selte­nen Fälle, wo es von grüner Seite Zustimmung gibt, auch eine zustimmende Meinung zum Sportstaatssekretär Schweitzer vom BZÖ. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster hat sich zu Wort gemeldet Herr Staatssekretär Mag. Schweitzer. – Herr Staatssekretär, bitte.

 


11.43.55

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Mag. Karl Schweitzer: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Beginn allen danken, die dazu beigetragen haben, dass wir heute ein neues Bundes-Sportförderungsgesetz beschließen können; es freut mich sehr, dass es auf ungeteilte Zustimmung stößt.

Ich möchte mich bedanken bei allen Vertretern des organisierten Sports, die in langen Verhandlungen dazu beigetragen haben, dass das Ergebnis von allen mitgetragen wird und zum Teil auch mit Begeisterung mitgetragen wird.

Ich möchte mich bedanken bei den Beamten, die dieses Gesetz auch so formuliert haben, dass es einem wirklich modernen Gesetz entspricht. Allen rechtlichen, förder­politischen und sportpolitischen Kriterien wurde hier Rechnung getragen.

Dieses neue Bundes-Sportförderungsgesetz ist übersichtlich, und es wird vor allem eines damit beendet: das Fördern mit der Gießkanne. Es wird nur mehr ein Sockelbe­trag nach einem bestimmten Schlüssel ausgezahlt, und der Rest muss projektorientiert eingesetzt werden.

Zurückzuführen ist das Ganze auf eine Evaluierung der Ergebnisse der Olympischen Spiele in Athen. Wir haben uns mit dem organisierten Sport getroffen und gemeinsam darüber diskutiert, welche Schwerpunkte es zu setzen gilt. Und wir waren uns relativ rasch einig darüber, dass es im Nachwuchsbereich sehr, sehr viel zu tun gibt und hier ein Schwerpunkt zu setzen ist, und das kann mit diesem neuen Gesetz auch passie­ren.

Wir waren uns einig darüber, dass in der Trainerausbildung, -fortbildung und auch in der Bezahlung ein Schwerpunkt zu setzen ist, und das ist mit diesem Gesetz nun auch möglich.

Und zu guter Letzt geht es auch um die Professionalisierung der Verbände. Die BSO hat mit der Sportmanagerausbildung eine sehr gute Einrichtung geschaffen, die jetzt auch finanziell entsprechend ausgestattet werden kann und wo es den Verbänden er­möglicht wird, diese ausgebildeten Sportmanager auch entsprechend zu beschäftigen.

 


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