das gilt für alle neun Bundesländer. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Großruck: Er erzählt wieder Märchen!)
13.38
Präsident Dipl.-Ing.
Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter
Kopf. – Bitte. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll – in
Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Kopf –: Mach es
besser!)
13.38
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Man kann natürlich als Oppositionspartei, so wie es Herr Kollege Krainer als Sprecher der Sozialdemokratischen Partei getan hat, seine Rolle so definieren, dass man nahezu in jedem Fall, bei jedem Gesetz und bei jedem Thema, das man hier diskutiert, die Oppositionsrolle einnimmt und alles für schlecht, alles für nichtig, alles für nicht zielführend erklärt und dazu auch noch den Regierenden mangelnden Willen oder sogar noch böse Absicht unterstellt. (Zwischenruf des Abg. Krainer.) So kann man seine Rolle selbstverständlich definieren.
Es bleibt Ihnen unbenommen, in dieser Rolle
zu verharren, statt sich mit den Dingen substantiell und differenziert
auseinander zu setzen. Wir tun lieber Letzteres: Wir setzen uns damit
auseinander und versuchen, sachgerechte Lösungen für tatsächlich vorhandene
Probleme – und das Feinstaubproblem ist leider ein tatsächlich vorhandenes –
zu finden. Das unterscheidet uns von Ihnen, das wird uns immer von Ihnen
unterscheiden. Gott sei Dank tut es das! Die Wählerinnen und Wähler werden sich
auch ein Bild davon machen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Meine Damen und Herren, ich greife nur ein Beispiel aus diesem Gesetz heraus. So haben nun die Landeshauptleute die Möglichkeit, bei entsprechender Überschreitung von Grenzwerten den Verkehr derart einzudämmen, dass sie Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Straßen, für die eigentlich der Bund zuständig wäre, sprich: für Autobahnen und Schnellstraßen, einzuführen. Ich finde es richtig, dass der Landeshauptmann vor Ort sozusagen die Notfallkompetenz hat, dass er die Möglichkeit hat, in solch einem Fall raschest eine Maßnahme zu ergreifen.
Aber der Verkehrsminister hat eine übergeordnete Verantwortung für den Verkehr, der ja nicht an den Grenzen eines Bundeslandes und nicht an den Grenzen des Staatsgebietes Halt macht, wahrzunehmen. Er trägt natürlich beim Verkehr die Gesamtverantwortung. Es kann nämlich durchaus sein, dass es durch solch eine, in einem Bundesland erlassene Maßnahme unter Umständen zu Staus kommt oder zu ähnlichen Auswirkungen auf den Verkehr, die dann vielleicht sogar mehr Emissionen, etwa ein paar Kilometer über der Landesgrenze, verursachen, als durch die Maßnahme verhindert werden.
Da macht es sehr viel Sinn, dass sich in einem Zeitrahmen von drei Monaten der Verkehrsminister, nachdem der Landeshauptmann Notmaßnahmen ergriffen hat, ins Spiel bringt und mit dem Landeshauptmann diese Dinge diskutiert und im Zweifelsfall sogar die Entscheidung trifft, dass diese Maßnahmen, sollten sie solche Auswirkungen in einem anderen Gebiet haben, zurückzunehmen sind.
Nichts anderes ist in diesem Gesetz vorgesehen. Die Behauptung, dass der Verkehrsminister etwas anderes dabei verfolgen würde, und die geäußerte Unterstellung, dass ihm der Schutz der Bevölkerung nicht wichtig genug wäre (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Genau! Das ist die Wahrheit!), sind aus der Luft gegriffen, sind frei erfunden. Das hat der Verkehrsminister nicht verdient. Das hat diese Bundesregierung nicht verdient. Und das hat vor allem die Bevölkerung nicht verdient. Denn: Es geschieht mit diesem