Tempolimits
der Länder in belasteten Gebieten können nach drei Monaten vom Verkehrsminister
wieder aufgehoben werden.
Das
Gesetz ignoriert den vorbeugenden Gesundheitsschutz und ist damit glatt EU-widrig.
Künftig
müssen erst 24 (!) Monate nach Auftreten von Grenzwertüberschreiungen Gegenmaßnahmen
verordnet werden.
Projekte
wie etwa das Motorsportzentrum Spielberg in bereits hoch belasteten Gebieten
dürfen nun genehmigt werden.
Die
Gesetzesnovelle bedeutet eine klare Verschlechterung zur geltenden Rechtslage
und ist angesichts der heurigen hohen Feinstaubbelastung ein Affront gegenüber
jenen Menschen und vor allem den zehntausenden Kindern, die an den
gesundheitlichen Folgen der Feinstaubbelastung leiden.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der
Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird dringend aufgefordert, das neue, rückschrittliche Feinstaubgesetz so abzuändern, dass es zu einer deutlichen Reduktion der insbesondere für Kinder gravierenden Gesundheitsbelastung kommt.
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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Rädler. – Bitte.
14.26
Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Mit der Beschlussfassung über das Umweltrechtsanpassungsgesetz schreiben wir die österreichische Umweltpolitik in einer sehr positiven Form fort. Es wurde hier vielfach angesprochen, und ich zitiere die heutige SPÖ-Aussendung, den SPÖ-Pressedienst, Herrn Abgeordneten Krainer, der meint, dass die österreichische Bundesregierung mit ihrer Umweltpolitik in den Abgrund fährt (Zwischenruf bei der SPÖ) – oder in die Hölle, wie Sie es bezeichnen –, dass sie keine Maßnahmen gegen den erhöhten Ausstoß der CO2-Emissionen in den Ländern ergreift.
Ich darf Ihnen sagen – das soll einmal deutlich festgehalten werden; ich weiß nicht, welche Länder Sie hier vergleichen –: Die österreichische Umweltpolitik ist eine Erfolgsstory. Ich denke beispielsweise nur daran, dass etwa 315 österreichische Unternehmen in diesem Investitionsbereich tätig sind. Auch die heutige Beschlussfassung trägt dazu bei, dass wir zum Beispiel beim Emissionszertifikatshandel nunmehr eine Möglichkeit haben, hier auch Investitionen anzurechnen, die im Ausland getätigt werden, oder Anlagen, die knapp vor der Genehmigung stehen.
Niederösterreich und seine Umweltpolitik seien Ihnen ein Beispiel dafür. Niederösterreichs CO2-Ausstoß der letzten Jahre ist gegenüber dem Vergleichszeitraum, den ich Ihnen dann gleich nennen werde, neutral geblieben, und das trotz eines doppelt so hohen Wirtschaftswachstums wie in der Eurozone, trotz der Tatsache, dass wir die größte Raffinerie auf niederösterreichischem Boden stehen haben, und trotz des Bevölkerungszuwachses. Wenn Sie im Vergleich dazu die Stadt beziehungsweise das Land