Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / Seite 174

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und ich denke, dass es auch sehr wichtig wäre, für den Artenschutz in der Tier- und Pflanzenwelt eine Aufklärungskampagne einzuleiten. Denn Gesetze sind die eine Sache, aber mindestens genauso wichtig ist es, dass die Menschen in ihrem Alltag die nötige Sensibilität für dieses Thema bekommen.

Da uns dieses Thema sehr wichtig ist, werden wir zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

17.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. – Ich ersuche die Damen und Herren Abgeordneten, sich auf ihre Plätze zu begeben, da es sonst immer sehr schwierig ist, Abstimmungen vorzunehmen.

Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1115 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht ebenfalls einstimmig, der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenom­men.

17.22.338. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungs­vorlage (1146 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Grundsatzgesetz 1951 über die Behandlung der Wald- und Weidenutzungsrechte sowie besonderer Felddienst­barkeiten geändert wird (1179 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Wimmer. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


17.23.05

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Bei dieser Vorlage, die wir heute zu behandeln haben, geht es um eine Änderung der Ablöse von Wald- und Weidenutzungsrechten, weil der Verfassungsgerichtshof bekanntlich die bisherige Regelung aufgehoben hat, da sie verfassungswidrig war. In Zukunft wird bei der Ablöse von Nutzungsrechten durch Abtretung von Grund der Verkehrswert herangezogen werden.

Meine Damen und Herren! Das ist in Wirklichkeit ein riesiges Problem, ein riesiges Pro­blem für die betroffenen Bauern und für die Nutzungsberechtigten. Ich verstehe hier die ÖVP absolut nicht, nämlich dass sie dieser Vorlage beipflichtet und mitstimmen wird, da vorwiegend ihre Klientel, vor allem die kleinen Bauern davon betroffen sind. Natür­lich ist es so, dass sich da die Waldbesitzer, vor allem die großen Waldbesitzer, ein bisschen ins Fäustchen lachen; es ist ja nicht schlecht, wenn die Dienstbarkeit in


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