Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / Seite 214

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Zum Zweiten gibt es zwei Verdächtige, gegen die ermittelt wird, wo zum Teil Unter­suchungshaft ausgesprochen wurde, wo Disziplinarverfahren eingeleitet sind, aber Sie von der Opposition versuchen hier den Eindruck zu erwecken, als wären alle Mitarbei­ter des Außenamtes und bei den Vertretungsbehörden, die in diesem Bereich tätig sind, irgendwie verdächtig. Das möchte ich wirklich entschieden zurückweisen, weil sich das die vielen Damen und Herren, die für Österreich im Ausland tätig sind, nicht verdient haben! Das möchte ich hier auch bei dieser Debatte sagen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zum Dritten kritisieren Sie auch die Außenministerin, die gar nicht dafür verantwortlich war und in ihrer Amtsführung jetzt genau das getan hat, was man sich von einem Re­gierungsmitglied erwartet, nämlich mit den Strafbehörden zusammenzuarbeiten, damit man alles aufklärt, und zum Zweiten auch das System zu optimieren, um auf mögliche Missstände, die da und dort durch Einzelpersonen begangen wurden, besser reagieren zu können. Dazu hat die Außenministerin eine Expertengruppe eingesetzt, die von einem namhaften Vertreter der SPÖ, der den Vorsitz führen wird, ihrem ehemaligen Außenminister Peter Jankowitsch, angeführt wird.

Ich halte das für eine ganz richtige und kluge Vorgangsweise für die Zukunft. Ich möchte mit dem, was Jankowitsch sagte, schließen: Wir sollen uns nicht ergötzen, dass da etwas passiert ist! – Das passt genau in Ihre Richtung, meine Damen und Her­ren: Versuchen Sie keinen Skandal heraufzubeschwören, wo keiner ist! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.46


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schieder. Ich erteile es ihm.

 


19.46.37

Abgeordneter Peter Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption, das hier zur Debatte steht, ist meiner Meinung nach ein ganz wichtiges Vorhaben. Korruption – darauf macht auch der Ausschussbericht aufmerksam – exis­tiert leider als gesellschaftliches Phänomen in fast allen Regionen der Welt und ist schädlich für eine nachhaltige Entwicklung. Demokratie, Volkswirtschaft und Rechts­staatlichkeit leiden darunter.

Korruption ist in den letzten Jahrzehnten immer globaler geworden, daher bedarf es auch der Gegenmaßnahmen auf derselben Ebene. Darum gibt es dieses Übereinkom­men der Vereinten Nationen, das sich anlehnt an diesbezügliche Überlegungen in der EU und anschließt an die diesbezüglichen Bestimmungen im Europarat und in der OSZE.

Neu ist, dass im Kampf gegen die Korruption auch staatliche Transparenz verlangt wird, und neu ist auch in der internationalen Normensetzung das Kapitel über die Her­ausgabe von Vermögenswerten. Künftig soll es keinen Ort in der Welt mehr geben, wo ein durch Korruption erwirtschaftetes Kapital versteckt werden kann. Es kann die Her­ausgabe verlangt werden, und da sind völlig neue Mechanismen vorgesehen.

Es ist klar, dass dieses Übereinkommen durch innerstaatliche Gesetze umzusetzen ist, und die Erläuterungen nehmen auch darauf Bezug, wo man vermutet, dass gesetzliche Änderungen notwendig sind. In den meisten Bereichen werden sie nicht gesehen.

Wir könnten jetzt zehn oder elf Punkte besprechen, in denen es meiner Meinung nach notwendig sein wird, in Österreich doch Maßnahmen zu setzen. Ich möchte nur drei herausgreifen, die auch für das Parlament Bedeutung haben.

 


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