Das ist erstens der neue Artikel 6: Jeder Vertragsstaat soll nun eine oder mehrere Stellen einrichten, die sich der Korruptionsprävention vor allem im Sinne der Vertiefung des Wissensstandes widmen. Diesen Stellen sollen die erforderliche Unabhängigkeit eingeräumt werden.
Die Erläuternden Bemerkungen machen darauf aufmerksam, dass zur Erreichung dieses Zieles etwa an eine Weisungsfreistellung nach Artikel 20 Absatz 1 B-VG, an parlamentarische Kontrollrechte und Ähnliches zu denken ist. Ich glaube, wir sollten als Parlament genau verfolgen, dass es tatsächlich zur Ausübung dieser Kontrollmöglichkeiten kommt.
Das Zweite ist der Artikel 7, wo es heißt, dass alle gesetzlichen Bestimmungen in Österreich ausreichend sind; sie werden auch erwähnt. Ich glaube, dass wir uns aus diesem Anlass anschauen sollten, ob das Unvereinbarkeitsgesetz noch genau diesen Bedingungen entspricht – oder ob es zu entsprechenden Änderungen im Unvereinbarkeitsgesetz kommen sollte.
Drittens, zum Artikel 10. Da geht es um die die Transparenz fördernden Maßnahmen, wobei darauf hingewiesen wird, dass dies zum Beispiel durch das Interpellationsrecht des Nationalrates und durch andere Instrumente gewährleistet werden kann.
Da wird es, Herr Staatssekretär Winkler, wie ich meine, gesetzlicher Maßnahmen bedürfen. Und ich frage mich auch, ob die in letzter Zeit sehr oft angewendete Auskunft von Regierungsmitgliedern, eine bestimmte Sache unterliege der Amtsverschwiegenheit, unter diesen Gesichtspunkten in Zukunft noch zu akzeptieren wäre. Gegebenenfalls wären auch hier gesetzliche Neuformulierungen zu finden, damit Österreich entschieden in dieser internationalen Korruptionsbekämpfung mitmachen kann. (Beifall bei der SPÖ.)
19.51
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Scheibner zu Wort. – Bitte.
19.51
Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Schieder, ich bin durchaus Ihrer Meinung, dass wir uns – im Sinne dieser Korruptionsbekämpfung und auch der neuen Richtlinien – hier in Österreich die Rechtsordnung und die speziellen Gesetze ansehen, um zu prüfen, inwieweit es da einen Adaptierungsbedarf gibt. Und das sollten wir relativ rasch in Angriff nehmen, denn hier sollten keine Lücken entstehen. Ich glaube aber, dass dieses Abkommen ein sehr wichtiger Fingerzeig – international und national – in diese Richtung sein kann und sein wird.
Auch das Abkommen mit Slowenien halte ich für sehr positiv, denn das, wie mein Vorredner Spindelegger bereits gesagt hat, wird zu einer Verwaltungsvereinfachung sowie einer Effizienzsteigerung führen.
Die Grünen sind nach mir dran, man hat aber dankenswerterweise schon Entschließungsanträge hier vorgelegt. Sie haben es selbst schon gesagt, Frau Kollegin Lunacek, dass eben in diesem aktuellen Fall keine Unterlagen mehr vernichtet werden sollen, Unterlagen also, die man glaubt, nicht mehr zu benötigen. Ich glaube, das ist bereits angeordnet worden, und deshalb erübrigt sich unserer Ansicht nach dieser Entschließungsantrag.
Da auch Kollege Spindelegger die Visa-Affäre angesprochen hat – wir werden heute noch über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses hiezu zu debattieren haben –: Ich glaube, meine Damen und Herren, wir haben in einigen Gremien, so beispielsweise im Außenpolitischen Rat sowie im Außenpolitischen Ausschuss, über die-