man nicht bei einer Verlängerung eines vergebührten Vertrages oder bei einer Aufhebung der Befristung auf eine neuerliche Vergebührung verzichten sollte.
Wenn ich jetzt den Vertrag einfach stillschweigend verlängere, dann ist er unbefristet und es muss keine Gebühr bezahlt werden, denn in diesem Falle ist es ja kein neuer schriftlicher Vertrag, sondern dieser wurde mündlich geschlossen. Wenn ich ihn wieder befriste, muss sehr wohl Gebühr bezahlt werden.
Es ist nur interessant, ich will dir das ja nicht unterstellen, aber ihr versucht jetzt, links wenig Platz zu lassen, denn Stadtrat oder Landesrat, was immer er jetzt ist, Kaltenegger hat ja diese Forderung schon vor längerer Zeit aufs Tapet gebracht. Aber ich nehme an, es war deine eigene Idee, du hast das nicht von ihm abgeschrieben. Aber, wie gesagt, links neben euch soll anscheinend wirklich kein Platz sein.
Ich bin der Meinung, dass man die Mietvertragsvergebührung sowieso schon erleichtert hat, dass man schon gesagt hat, dass gewisse Verträge günstiger wären, Selbstvergebührung, oder man hat für die Bemessung von Provisionen die Mehrwertsteuer herausgenommen. Also man arbeitet daran. Aber ich glaube nur, dass gerade die Vergebührung von Mietverträgen im Gesamten eine Geschichte ist, die wir im Zuge der Behandlung der Bagatellsteuern grundsätzlich abschaffen sollten, denn das bringt für die Vermieter und Verwalter mehr Arbeit, als es wahrscheinlich im Endeffekt einbringt.
Ich glaube daher, dass man im Zuge einer Steuerreform die Bagatellsteuern im Gesamten einmal überlegen und abschaffen soll und nicht jetzt kleinweis das herausnehmen soll, denn sonst schaffen wir die weiteren kleinen Steuern auch nicht ab, weil wir sagen, wir haben ohnehin schon Einzelaktionen in großer Zahl gemacht. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
20.58
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. Ich erteile es ihr.
20.58
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie alle können sich noch erinnern, im Jahr 2000 hat diese Regierung – damals war es Schwarz-Blau – verkündet – ich zitiere aus einer Pressemeldung des Herrn Bundeskanzlers –: Wohnen wird billiger!
Nun, de facto ist es so, dass wir Wohnrechtsnovellen haben, die insgesamt befristete Mietverhältnisse erleichtern. Wenn wir mehr befristete Mietverhältnisse haben, häuft sich natürlich die Zahl der Mietverträge, insofern häuft sich auch sozusagen der Anlass, dass Gebühren für Mietverträge geleistet werden.
Ich war ja durchaus dankbar, Herr Kollege Neudeck, für Ihren Hinweis, dass man das ja durchaus ändern sollte und auch überlegen kann. Sie haben ganz richtig gesagt, der Vermieter hat überhaupt nichts davon. Natürlich wissen wir, dass der Finanzminister etwas davon hat. Und das ist das einzige Kalkül, dass sogar die Mietverträge, die unter sechs Monaten sind, auch vergebührt werden müssen. Das ist doch irgendwie völlig krude angesichts der Ansage, die gemacht wurde, nämlich Wohnen soll billiger werden. Sie wissen alle, dass ein gewisser Prozentsatz von drei Monatsmieten dann an den Finanzminister geht, ganz egal, ob der Mietvertrag für sechs Monate, für drei Jahre oder ein Dauermietvertrag ist.
Das ist meines Erachtens ein Missverhältnis, und deswegen unterstütze ich diesen konkreten Initiativantrag, der darauf abzielt, diese Gebühren insgesamt abzuschaffen – denn das wäre der eigentliche Beitrag. (Beifall bei den Grünen.) – Ja, das wäre der eigentliche Beitrag, Wohnen wirklich zu verbilligen! Was hat denn der Finanzminister