Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / Seite 235

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damit zu tun, dass privatwirtschaftliche Verträge abgeschlossen werden? – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.00


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 656/A dem Justizausschuss zu.

21.00.2515. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleich­stellungsgesetz – BGStG) erlassen wird und das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Bundessozialamtsgesetz, das Gleichbehand­lungsgesetz, das Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft sowie das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert werden (662/A)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen zum 15. Punkt der Tagesord­nung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt zunächst die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Haidlmayr. – Bitte.

 


21.00.46

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der 6. Juli 2005 war für behinderte Menschen in Österreich kein Freudentag. Das wissen Sie, und das wurde inzwischen auch mehrmals publiziert. – Jeder, der es wissen wollte, konnte es nachlesen.

Es war deshalb kein Freudentag, weil es nach wie vor kein Gleichstellungsgesetz gibt, das tatsächlich die Gleichstellung von behinderten und nicht behinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens sicherstellt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Gesetz, das Sie am 6. Juli verab­schiedet haben, enthält wesentliche Punkte, die die österreichische Behindertenbewe­gung gefordert hat, nicht. Einige dieser Punkte möchte ich aufzählen:

Es gibt zum Beispiel betreffend Barrierefreiheit überhaupt keine Regelung, dass öffent­liche Verkehrsmittel in den nächsten zehn Jahren bei Neuanschaffungen barrierefrei gestaltet sein müssen, sondern jeder kann einkaufen, was er will, wann er will und wie er es will.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass das so ist, sehen wir jetzt in Form eines typischen Beispiels bei der Anschaffung von neuen Postbussen. Die Post AG schafft neue Busse an, die nicht barrierefrei sind, und es ist legitim, dass sie das tut, weil Sie trotz des umfassenden Behindertengleichstellungsgesetzes verhindert haben, dass Neuanschaffungen barrierefrei sein müssen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben auch verhindert, dass Diskriminie­rung beseitigt und unterlassen werden muss. Wenn ab 1. Jänner 2006 – denn dann tritt das Gesetz in Kraft – Menschen mit Behinderungen diskriminiert werden, dann können es jene, die das tun, so oft tun, wie sie wollen, denn Diskriminierung ist auch in Zukunft nicht verboten.

 


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