Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / Seite 236

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Eine Unterlassung gibt es nicht, und bauliche Barrieren, die diskriminierend sind, müs­sen nicht beseitigt werden. Sie können aufrechterhalten bleiben, der Diskriminierende zahlt lediglich ein „Taschengeld“ von bis zu 400 € an Schmerzensgeld, aber geändert hat sich nichts. Die Situation von behinderten Menschen wird sich auch mit 1. Jänner 2006 und in Hinkunft nicht verbessern, wenn Sie das Gesetz, das Sie beschlossen haben, in der Form aufrechterhalten. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vor­sitz.)

Deshalb ist uns als Menschen mit Behinderungen und im Speziellen mir als Vertreterin der österreichischen Behindertenbewegung gar nichts anderes übrig geblieben, als einen Initiativantrag im Parlament einzubringen, damit jene wesentlichen Punkte, die in diesem Gesetz nicht enthalten sind, ganz einfach in das Gesetz hineinkommen, um wirklich ein Fundament dafür zu schaffen, dass die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen endlich der Vergangenheit angehört.

Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, wie Frau Partik-Pablé damals am 6. Juli zu diesem Gesetz gesprochen hat. Sie hat gesagt, natürlich hätten Sie viel mehr ge­wollt, aber es sei nicht mehr drinnen gewesen.

Es war deshalb nicht mehr drinnen, weil Sie sich der Wirtschaft gebeugt haben, weil Sie sich dem Verkehrsminister gebeugt haben, weil Sie sich dem Minister Bartenstein gebeugt haben und weil Sie sich der großen Lobby der Wirtschaftskammer gebeugt haben. – Deshalb war nicht mehr drinnen! Es wäre etwas drinnen gewesen, wenn Sie es nur gewollt hätten, aber Sie haben es nicht gewollt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien, wie Sie Ihre Handlungen setzen, beweisen Sie alleine schon damit, dass Sie in Ihrem eigenen Re­gierungsprogramm wesentliche Punkte angeführt haben, die Sie umsetzen wollten – das haben Sie uns auch versprochen! –, wie zum Beispiel die Vorlage eines Bündelge­setzes, in dem Diskriminierungen beseitigt werden, die Durchforstung der Berufsaus­übungs-, Berufsausbildungs- und -zugangsgesetze nach diskriminierenden Bestand­teilen oder die Sicherstellung der barrierefreien Nutzung von Um- und Neubauten. Das e-Government-Gesetz, nach dem Websites barrierefrei gestaltet werden müssen, gilt auch erst ab 1. Jänner 2008.

Das heißt, Sie haben in diesem Punkt kläglich versagt, und deshalb ist ein Behinder­tengleichstellungsgesetz unumgänglich, das Ihren eigenen Anforderungen entspricht. Deshalb ist der Initiativantrag notwendig, und deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind Sie aufgefordert dieses Behindertengleichstellungsgesetz, das seinen Namen in dieser Form niemals verdient, zu einem Gesetz zu machen, durch das Men­schen mit Behinderungen wirklich ein Instrument in der Hand haben, mit dem sie sich gegen Diskriminierungen wehren können und durch das sichergestellt ist, dass Dis­kriminierung in Zukunft nicht mehr stattfinden darf und bestehende Diskriminierungsbe­standteile beseitigt werden müssen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Jeder, meine sehr geehrten Damen und Herren, der jetzt herauskommt und sagt, ich hätte nicht Recht, das stimme alles nicht, was rede ich für einen Blödsinn daher – ich höre schon, was da kommen wird! –, braucht nur auf die Websites der entsprechenden Behindertenorganisationen zu schauen. Wenn ich nicht Recht habe, haben die be­hinderten Menschen in Österreich anscheinend auch nicht Recht. – Aber wir haben Recht, nur müssen Sie unser Recht endlich zur Kenntnis nehmen! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. Seine Wunschredezeit beträgt 2 Minuten. – Bitte.

 


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