Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / Seite 239

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Nun gehe ich auf das Thema „Behindertenanwalt“ ein: Sie kritisieren Dinge, die über­haupt noch nicht im Raum stehen! Es steht nicht im Raum, wer Behindertenanwalt wird. (Abg. Haidlmayr: Der Haupt hat sich schon angemeldet!) – Ja, er kann sich ja anmelden! Sie können sich auch anmelden. (Abg. Mag. Wurm: Wohin soll sie sich wenden?) – Es kann sich jeder anmelden! (Abg. Öllinger: Wo?)

Aber es ist doch noch überhaupt nicht entschieden worden, wer was wird, und ich bin überzeugt davon, dass eine ordnungsgemäße Ausschreibung stattfinden wird. Kon­zentrieren Sie sich doch einmal auf das, was beschlossen ist (Abg. Scheibner: Die Fakten!), aber lesen Sie nicht Kaffeesud und kritisieren Sie keine Dinge, die überhaupt noch nicht existent sind! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich glaube, wir sollten jetzt einmal mit dem, was wir erreicht haben, zufrieden sein, soll­ten beobachten, was alles falsch ist, was schief läuft und wo wir dann Korrekturen ein­bringen müssen, bevor wir weiterhin irgendwelche Vorstellungen in den Raum stellen, die ganz einfach noch nicht Realität sind. (Abg. Öllinger: Wann wird ausgeschrie­ben?) – Ich glaube, so fahren wir am besten. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. Abg. Öllinger: Wann wird ausgeschrieben?)

21.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 662/A dem Verfassungsausschuss zu.

21.17.0916. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung – StVO geändert wird (672/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nun zum 16. Punkt der Tagesord­nung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Scharer. Wunschredezeit: 3 Minu­ten. – Bitte.

 


21.17.34

Abgeordnete Erika Scharer (SPÖ): Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Beim vorliegenden Antrag geht es darum, dass Hebammen für die Dauer der Hilfeleistung auf einer Straßenstelle, auf der das Halten und Parken verboten ist, ihr Fahrzeug abstellen dürfen, wenn in der unmittelbaren Nähe des Aufenthaltsortes der zu betreuenden Person kein Parkplatz frei ist.

Meine Damen und Herren, in Österreich gibt es immer mehr Hausgeburten. Die Ent­wicklung ist an und für sich sehr gut. Wenn man bedenkt, dass die Gesundheitsminis­terin – ob das gut oder schlecht ist, sei dahingestellt – in der Krankenanstaltenreform auch vorhat, dass Geburtenstationen in öffentlichen Krankenhäusern geschlossen wer­den sollen, dann muss man, so denken wir, auch die dementsprechenden Rahmenbe­dingungen für Hausgeburten und für Hebammen schaffen.

Für die über 1 700 Hebammen ist ein PKW für die Berufsausübung notwendig, und die Parkraumnot nicht nur in den Zentralräumen ist für Hebammen oft erschwerend, wenn sie rechtzeitig zu den Geburten in die Privatwohnungen gelangen sollen. Während Ärzte und ambulante diplomierte Hauskrankenpfleger und -pflegerinnen während ihres


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